226.000 Euro für LED-Leuchtanlagen in Kultureinrichtungen

Energie- und Bildungsministerium starten Initiative zum Klimaschutz

Nr.152-16  | 25.08.2016  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Das Land will Kulturschaffende beim Energiesparen stärker unterstützen. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördern in diesem Jahr die Anschaffung von LED-Leuchtanlagen in Kultureinrichtungen. Das Land stellt dafür zunächst insgesamt 226.000 Euro bereit. Das Energieministerium stellt 126.000 Euro zur Verfügung, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammen. Das Bildungsministerium beteiligt sich mit 100.000 Euro.

„Die Klimaschutz-Richtlinie ist eine Erfolgsgeschichte“, sagte Energieminister Christian Pegel. „Gerade im Bereich der Umrüstung ihrer Beleuchtung auf moderne LED-Technik konnten wir damit schon zahlreiche Kommunen unterstützen, die durch einen geringeren Stromverbrauch und weniger Wartung bei gleichzeitig besserer Ausleuchtung bares Geld sparen. Dies kann dann für andere wichtige Aufgaben eingesetzt werden. Ich bin sicher, dass dies auch für Kultureinrichtungen interessant sein kann“, so Pegel.

Das Energieministerium fördert auf Grundlage der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen (KliFöKommRL M-V) Projekte, die einen Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz leisten in Höhe von bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben. Voraussetzung dafür ist, dass die Projekte einen Umfang von mindestens 20.000 Euro für klimarelevante Vorhaben besitzen. Das Bildungsministerium unterstützt auch Projekte, die einen geringeren Umfang haben. Als erstes Projekt dieser Initiative fördert das Land die Anschaffung von LED-Leuchtanlagen im freien Theater Maskotte in Buchholz (Mecklenburgische Seenplatte) mit rund 2.200 Euro.

„Bühnen, Museen und Galerien bei uns im Land haben hohe Nebenkosten, die durch den Energieverbrauch verursacht werden“, sagte Kulturminister Mathias Brodkorb heute bei seinem Besuch im Theater Maskotte. „Ich finde es sinnvoller, wenn die Einrichtungen ihre Stromkosten verringern und mehr Geld in die künstlerische Arbeit investieren können. Mit der Initiative wollen wir Kultureinrichtungen ermuntern, die herkömmliche Beleuchtung gegen stromsparende LED-Leuchtanlagen auszutauschen. Insgesamt liegen uns bereits 14 Anträge vor“, so Brodkorb.

Kulturschaffende bzw. Kultureinrichtungen müssen die Anträge für eine Förderung im Rahmen dieser Initiative zusätzlich zu den Anträgen auf reguläre Kulturförderung stellen. Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass es sich um nicht wirtschaftlich tätige Organisationen handelt. Je nach Fördervolumen müssen die Anträge entweder beim Landesförderinstitut M-V und/oder im Bildungsministerium eingereicht werden. Fragen zum Antragsverfahren beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kulturabteilung des Bildungsministeriums.