Unterrichtsergänzende Maßnahmen (upF)

An öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können unterstützende pädagogische Fachkräfte "upF" im Primar- und Sekundarbereich I tätig sein. Sie werden in ausgewählten Schulen zu­sätzlich zu den Lehrkräften eingesetzt und sind für die unmittelbare unterrichtsbegleitende pä­dagogi­sche Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern zuständig. Dabei helfen sie einerseits den Lehr­kräften bei ihrer Tätigkeit und begleiten und unterstützen anderer­seits die Schülerin­nen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung.

Erste ESF+ geförderte upF beginnen ihre Arbeit

An der Regionalen Schule „Baltic-Schule“ Rostock konnte eine von 33 ESF+ geförderten upF am 22.05.2023 ihre Arbeit aufnehmen. Zur Auftaktveranstaltung am 9. Juni 2023 hat Staatssekretär Tom Michael Scheidung Bettina Werner im Beisein der Schüler- und Lehrerschaft, herzlich begrüßt und wünschte ihr, stellvertretend für alle 33 ESF+ geförderten upF, viel Erfolg und Freude bei ihrer Arbeit.

Breites und attraktives Aufgabenfeld der "upF"

Die unterstützenden pädagogischen Fachkräfte wirken nach Anleitung durch die verantwortliche Lehrkraft unterstützend bei der Durchführung bzw. der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie bei schuli­schen Veranstaltungen mit. Tätigkeitsschwerpunkte sind zudem Erziehungs- und Un­terrichts­aufgaben in Lerngruppen oder mit einzelnen Schülerinnen und Schülern nach Ab­sprache mit der verantwortlichen Lehrkraft. Des Weiteren gestalten unterstützende pädagogische Fachkräfte Unterrichtsinhalte und Projekte unter Anleitung der verantwortli­chen Lehrkraft. Sie führen zudem Einzel- und Gruppen­förderung mit den Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft durch.

Beratung von Erziehungsberechtigten gehört dazu

Außerdem wirken unterstützende pädagogische Fachkräfte bei der Erstellung von Berich­ten, Förderplänen, Beurteilungen und Zeugnis­sen sowie bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unter­richtsbegleitender Angebote und anderer schulischer Veranstaltun­gen mit. Darüber hinaus beraten sie die Erziehungsberechtig­ten. Bei den unterstützenden pädagogischen Fachkräften handelt es sich um ausgebil­dete Fachkräfte mit pädagogischen Kenntnissen und Erfahrungen. Vom Schuljahr 2022/2023 an werden insgesamt 33 "upF" an 33 Brennpunktschulen über sieben Jahre gefördert. Das Angebot wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) der Förderperiode 2021 bis 2027 und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit rund neun Millionen Euro finanziert.

Freie Stellen im Karriereportal für den Schuldienst

Unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) sind an öffentlichen allgemein bildenden Schulen tätig. Sie sind für besondere Unterrichts- und Erziehungsaufgaben zuständig und unterstützen dabei die Lehrkräfte. Freie Stellen und Einstellungsbedingungen finden Sie im Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4
Referat 440
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Patricia Leppin
Regionale Schulen, Flexible Schulausgangsphase
Telefon: 0385 588-17209

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Unterrichtsergänzende Maßnahme (upF) – Schulstandorte für die Schuljahre 2022/2023 bis 2028/2029

Rechtsvorschriften

Unterstützende pädagogische Fachkraft (upF)

Verwaltungsvorschrift Einsatz und Aufgaben der unterstützenden pädagogischen Fachkraft (upF) an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen sowie der pädagogischen Fachkraft in der sinnesspezifischen heilpädagogischen Frühförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Vom 1. Juli 2021