Quereinstiegsprogramm Kita

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Weiterbildung

Es gibt viele Möglichkeiten sich fort- und weiterzubilden.

Es gibt viele Möglichkeiten sich fort- und weiterzubilden.

Engagierte, gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament einer erfolgreichen pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen. In Mecklenburg-Vorpommern steht vielen Berufsgruppen eine Tätigkeit in der Frühkindlichen Bildung offen. Um Fachkräfte zu gewinnen und die Qualität der Bildungsarbeit multiprofessionell zu stärken, hat das Land entsprechende Regelungen im Kindertagesförderungsgesetz geschaffen. Eine Kombination aus pädagogischen Kompetenzen und denen anderer Berufsgruppen wird dabei als wertvolle Erweiterung von Fachlichkeit und Professionalität verstanden, um neue Wege in der Arbeit mit Kindern beschreiten zu können.

Zulassung als „Fachkraft für Kindertageseinrichtungen“

Eine Empfehlung bildet den Rahmen für eine kompetenzorientierte Fort- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die eine Zulassung als Fachkraft für Kindertageseinrichtungen anstreben. Sie enthält einschlägige Hinweise zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung und zum Praktikum. Im Mittelpunkt steht eine individuelle Bildungsplanung, die an den jeweiligen Entwicklungsbedarfen der Berufsgruppen ansetzt. Darin eingeschlossen ist eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Inhalte tragen zur Absicherung einer Mindestqualität bei und sind Grundlage für eine trägerspezifische Ausgestaltung.

Die Rahmenempfehlung richtet sich an alle:

  • Bildungsträger, die ein solches Qualifizierungsangebot unterbreiten wollen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen,
  • Einrichtungsträger, die der Gewinnung von neuen Berufsgruppen offen gegenüberstehen sowie
  • Personen, die an einem beruflichen Wechsel in die Kindertagesförderung interessiert sind.

Quereinstiegsprogramm eröffnet Perspektiven

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Fort- und Weiterbildung zur Fachkraft für Kindertageseinrichtungen werden allgemein als Quereinsteigende bezeichnet. Sie sind nicht vergleichbar mit Personen, die im Rahmen der „Externenprüfung“ einen Abschluss an einer Berufsbildungseinrichtung zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher erlangt haben. Vielmehr folgt die Rahmenempfehlung der Logik einer „Anpassungsqualifizierung“. Als alternatives Quereinstiegsprogramm auf Fachkraftebene sollen neue Perspektiven für Personen eröffnet werden, die bereits über eine Ausbildung oder einen entsprechenden Studienabschluss verfügen.

Empfehlungen

Grundlagen

Grundlagen

1. Die Ausgestaltung der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung sollte unter Berücksichtigung folgender länderübergreifender Beschlüsse erfolgen:

Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) am 1. Dezember 2011: Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen/Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2011),

Beschluss der KMK vom 16. September 2010 und Beschluss der Jugend­ und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 14. Dezember 2010: Weiterentwicklung der Aus-­, Fort-­ und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern – Gemeinsamer Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“,

Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR).

2. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sind die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen zu beachten, die für eine Qualifizierung und Beschäftigung im Bereich der Kindertagesförderung maßgeblich sind. Dazu gehören u. a.:

  • das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG-M-V),
  • Verordnungen und Rahmenpläne für die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an Berufsbildungseinrichtungen sowie
  • die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.

Träger der Qualifizierungsmaßnahme

Bildungsträger, die eine kindheitspädagogische Grundqualifizierung gemäß § 13 Absatz 2 KiföG M-V anbieten wollen, sollten eine staatliche Anerkennung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz – WBFöG M-V besitzen, nachweislich auf dem Gebiet der sozialpädagogischen Aus-, Fort- oder Weiterbildung tätig sein und über Dozentinnen oder Dozenten verfügen, die über einschlägige dahingehende Lehrerfahrungen und Kenntnisse der sozialpädagogischen Praxis verfügen.

Ziele der Qualifizierung

1. Fort- und Weiterbildung im Sinne dieser Rahmenempfehlung zielen darauf ab, Fachkräfte mit anderen Lebens- und Berufserfahrungen für eine dauerhafte Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung zu gewinnen. Dabei sind ihre vorhandenen sozialpädagogischen Kompetenzen systematisch zu erweitern.

2. Mit der Qualifizierung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Erleichterung des Quereinstiegs in die Frühkindliche Bildung,
  • gleichmäßige Ausgestaltung der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung nebst Praktikum,
  • Absicherung einer Mindestqualität bei der Ausgestaltung der Angebote,
  • Weiterentwicklung von Aufgabenprofilen und Konzeptionen,
  • Förderung der Entwicklung multiprofessioneller Teams,
  • Qualitätsentwicklung in der Frühkindlichen Bildung.

Zulassungsvoraussetzungen

1. Die kindheitspädagogische Grundqualifizierung nach dieser Rahmenempfehlung richtet sich an Quereinsteigende, die neben der persönlichen Eignung einen Berufsabschluss gemäß § 2 Absatz 7 Nummern 11 und 12 KiföG M-V nachweisen können.

2. Quereinsteigende können als persönlich geeignet angenommen werden, wenn sie sich durch personale und soziale Kompetenzen auszeichnen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Fähigkeit zur Selbstreflexion (Haltung, Rolle, Position, Verhalten etc.),
  • persönliche Reife und Verantwortungsbewusstsein,
  • ein pädagogisches Grundverständnis für die Arbeit mit Kindern,
  • die Bereitschaft sich weiter zu qualifizieren.

Die Einschätzung obliegt – soweit möglich – dem Träger der Kindertageseinrichtung (erster Eindruck). Die Regelungen der §§ 45 bis 48 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bleiben unberührt.

3. Die Voraussetzungen nach Nummer 1 und 2 gelten auch für Personen, deren Qualifikation im Ausland erworben und gemäß § 13 Absatz 4 KiföG M-V als gleichwertig anerkannt wurden sowie Personen, denen bereits eine Ausnahmegenehmigung nach § 13 Absatz 5 KiföG M-V erteilt wurde.          

Hinweise für den Träger der Kindertageseinrichtung

1. Die kindheitspädagogische Grundqualifizierung erfolgt grundsätzlich im Vorfeld der Anerkennung als Fachkraft nach § 2 Absatz 7 Nummern 11 und 12 KiföG M-V. Näheres dazu sollte in einem Gespräch zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und den Quereinsteigenden besprochen werden. Darin eingeschlossen sind Aussagen zur fachlichen und persönlichen Eignung und zum Praktikum.

2. Der Träger der Kindertageseinrichtung sollte sich mit dem gewählten Bildungsträger und im Benehmen mit den Quereinsteigenden zu deren individueller Bildungsplanung abstimmen. Dadurch kann eine möglichst passgenaue Qualifizierung unter Berücksichtigung des Leitbildes und des Profils der Einrichtung sichergestellt werden.

3. Bei der Auswahl von Quereinsteigenden sind folgende Überlegungen anzustellen und im laufenden Qualifizierungsprozess regelmäßig zu überprüfen:

  • Eignung der Quereinsteigenden in Bezug auf das Aufgabenprofil der Kindertageseinrichtung,
  • Befähigung der Quereinsteigenden in Bezug auf das Qualifikationsprofil des Teams und des jeweils Arbeitsgebietes.

4. Um Quereinsteigenden die Einarbeitung zu erleichtern, sollte ihnen der Träger der Kindertageseinrichtung eine qualifizierte Fachkraft zur Seite stellen, die als Mentorin oder Mentor die fachpraktische Begleitung für die Dauer der Qualifizierung übernimmt. Dazu ist die einschlägige Rahmenempfehlung „Kompetenzorientierte Fort- und Weiterbildung von Fachkräften zu Mentorinnen und Mentoren am Lernort Praxis in Mecklenburg-Vorpommern“ des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung zu beachten.

5. Das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung sollte die Einarbeitung der Quereinsteigenden unterstützen. Dieser Prozess kann insbesondere dann gelingen, wenn die Fähigkeit und Bereitschaft des Teams besteht, das eigene Handeln im Hinblick auf den Auftrag oder das pädagogische Konzept und die Arbeit im Team zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

6. Die mit dem Einsatz von Quereinsteigenden verbundenen personellen und konzeptionellen Veränderungen, sind durch den Träger nachhaltig zu begleiten. Ziel sollte es sein, die unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen der Fachkräfte im Sinne einer professionellen Fachpraxis zusammenzuführen und nutzbar zu machen. Dieser Prozess kann durch regelmäßige Zielvereinbarungen, Feedbackgespräche und Personalentwicklungsplanungen unterstützt werden.

Struktur und Inhalte der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung

1. Die kindheitspädagogische Grundqualifizierung ist Teilbestandteil der individuellen Bildungsplanung von Quereinsteigenden und Voraussetzung für die Anerkennung als Fachkraft nach § 2 Absatz 7 Nummern 11 und 12 KiföG M-V. Sie umfasst mindestens 250 Stunden.

2. Bei der Ausgestaltung der Angebote sind die Lebenslagen der Quereinsteigenden ebenso zu berücksichtigen wie die Qualitätsansprüche des Aufgabenfeldes. Transparenz und Durchlässigkeit der Maßnahmen sind zu gewährleisten.

3. Um die individuelle Bildungsplanung gezielt auszusteuern, sollte die kindheitspädagogische Grundqualifizierung in modularer Form angeboten werden. Dabei ist auf einen ausgewogenen zeitlichen Wechsel von Theorie und Praxis (1:2) zu achten.

4. Der Prozess der individuellen Bildungsplanung ist durch den Bildungsträger und den Träger der Kindertageseinrichtung wirksam zu begleiten. Näheres kann in gemeinsamen Gesprächen erörtert werden. Dies betrifft insbesondere zeitliche, organisatorische und fachliche Abstimmungserfordernisse.

Inhalte der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung

1. Die Inhalte der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung sollten sich am Rahmenplan von „Staatlich anerkannten Erzieherinnen für 0- bis 10-Jährige" und "Staatlich anerkannten Erziehern für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern orientieren. Ausgehend davon sind fachspezifische Schwerpunkte zu setzen, die an den Vorkenntnissen und Vorerfahrungen der Quereinsteigenden ansetzen.

2. Die Qualifizierungsinhalte sollten sich auf die einzelnen Handlungsfelder wie folgt verteilen:

Modul

Handlungsfelder

Inhalte

Stunden

1

Einführung und Orientierung - Biografiearbeit

-   Kennenlernen, Gruppenfindung, Herstellung der Arbeitsfähigkeit, Erwartungshaltung

-   Lernbiografie, Familienbiografie, institutionelle Biografie, Berufsbiografie

-   Berufliche Motivation und Reflexion

-   Haltung

20

2

Berufsfeldbeschreibung

-   Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

-   Auftrag, Aufgaben und Ziele der Kindertagesförderung

-   Aktuelle Entwicklungen (politische, soziale, rechtliche und ökonomische)

-   Stellung zu anderen Berufsfeldern und Professionen

-   Pädagogische Konzepte

-   Frühpädagogische Theorien

-   Zielgruppen und pädagogische Handlungsfelder

-   Entwicklungspsychologie

-   Beobachtung und Dokumentation

-   Gestaltung von Übergängen

50

3

Kommunikation und Interaktion

-   Aufbau und Gestaltung sozialer Beziehungen unter Beachtung individueller Lebenswelten

-   Nähe und Distanz

-   Kommunikation und Gesprächsführung (Kind, Gruppe, Familie, Team)

-   Interaktionsgestaltung und Gruppenarbeit

-   Konfliktmanagement

-   Partizipatives, pädagogisches Handeln

-   Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

30

4

Gesundheitsförderung und Prävention

-   Rechtliche Grundlagen

-   Entwicklungsauffälligkeiten und Resilienz

-   Gesundheitsbewusstsein und Schaffung gesunder Lebenswelten

-   Ernährung und Bewegung

-   Hygiene und Pflege

-   Kindeswohl und Kinderschutz

-   Unfallprävention

-   Körpererfahrung / Sexualpädagogik

-   Zahngesundheit

-   Gesundheit von Fachkräften

30

5

Bildungs- und Erziehungsbereiche

-   Bildungsverständnis und Entwicklungsphasen von Kindern/ Entwicklungsniveaus

-   Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen

-   Beobachtung und Dokumentation

-   Ressourcenorientiertes Arbeiten

-   Umgang mit Diversität – Integration/ Inklusion

-   Gestaltung der Lernumgebung und Wahrnehmung von Bildungsanlässen 

-   Förderung in den einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereichen gemäß Bildungskonzeption für 0-10-jährige Kinder

90

6

Team und Institution

-   Rollen und Funktionen im (multiprofessionellen) Team

-   Entwicklung und Gestaltung von Teamprozessen

-   Kommunikation und Konfliktmanagement  

-   Organisationsmodelle, Organisationsentwicklung

-   Konzeptionsentwicklung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung

-   Zusammenarbeit mit der Grundschule und anderen Partnern im Sozialraum

15

7

Berufliche Identität/ Professionsverständnis

-   Berufsrolle im biografischen Kontext

-   Selbst- und Fremdbilder

-   Reflexion

15

3. Die berufsspezifische Vorbildung der Quereinsteigenden lässt erwarten, dass ihre Kompetenzen in den einzelnen Handlungsfeldern unterschiedlich ausgeprägt sind. Insofern kann die zeitliche Belegung der Module im Einzelfall geringfügig abweichen.

4. Um eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis zu ermöglichen, können auch Inhouse-Seminare in Kindertageseinrichtungen angeboten werden.

5. Sollte die Anzahl der Quereinsteigenden nicht ausreichen, um eine eigene Lerngruppe zu eröffnen, sollten die Inhalte über einschlägige Fortbildungsangebote für bereits tätige pädagogische Fachkräfte abgedeckt werden. Diese Vorgehensweise eröffnet den Quereinsteigenden die Möglichkeit, von den Erfahrungen dieser Fachkräfte zu partizipieren. Diese Regelung gilt nicht für die Module 1 und 2.

Hinweise zum Praktikum

1. Das Praktikum ist Teilbestandteil der individuellen Bildungsplanung von Quereinsteigenden und sollte auf die Inhalte der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung abgestimmt sein.

2. Die Dauer des Praktikums beträgt insgesamt acht Wochen (320 Zeitstunden). Es sollte an festgelegten Tagen oder in Blockform durchlaufen werden. Dabei bestimmt sich die wöchentliche Arbeitszeit nach den gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Näheres ist dem jeweiligen Praktikumsvertrag zu entnehmen.

3. Während des Praktikums haben die Quereinsteigenden Gelegenheit, ihre in der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung erworbenen theoretischen Kenntnisse anzuwenden. Dabei können sie Einblicke in Betriebsabläufe erhalten und Erfahrungen in einschlägigen Arbeitsmethoden sammeln. Darüber hinaus sollten sie einen Überblick über die Aufbau- und Ablauforganisation der Einrichtung, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Kooperationsstrukturen sowie Personal- und Sozialfragen erhalten.

4. Das Praktikum sollte den Quereinsteigenden Einblicke und Erfahrungen in die Arbeit mit Kindern aller Altersgruppen ermöglichen (0-3 Jahre, 3-6 Jahre und Kinder unter 10 Jahren). Dabei sollte auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Zeitstunden auf die einzelnen Entwicklungsbereiche geachtet werden. Kann der Träger der Kindertageseinrichtung die praktische Ausbildung nicht in sämtlichen Altersgruppen sicherstellen, so ist in jeder nicht abgedeckten Altersgruppe ein Fremdpraktikum in einer geeigneten Einrichtung vorzusehen. Das Fremdpraktikum kann in Abstimmung mit den Quereinsteigenden durch den Praktikumsträger organisiert werden.

5. Zwischen der Mentorin oder dem Mentor und den Quereinsteigenden sollten in regelmäßigen Abständen Entwicklungsgespräche geführt werden. Diese Gespräche können (bezogen auf die Aufträge der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung) u. a. zur Überprüfung von Haltungen, Erfahrungen und Handlungen, für Zielvereinbarungen und deren Kontrolle sowie für Einschätzungen und Beurteilungen der beruflichen Entwicklung genutzt werden.

Leistungsnachweise

1. Die zuständigen Dozentinnen und Dozenten haben die Quereinsteigenden zu Beginn der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung über den inhaltlichen Verlauf der Qualifizierung sowie die geforderten Leistungsnachweise zu informieren. Gleiches gilt für die Mentorinnen und Mentoren am Lernort Praxis. Die Quereinsteigenden sind gefordert, die entsprechenden Leistungsnachweise zu erbringen.

2. Im Verlauf der Qualifizierung erhalten die Quereinsteigenden regelmäßig themenbezogene Arbeitsaufträge und Beobachtungsaufgaben für die Praxis, die zu dokumentieren sind und mit den Dozentinnen und Dozenten im Seminar reflektiert und besprochen werden. Die Themenschwerpunkte orientieren sich an der individuellen Bildungsplanung der Quereinsteigenden und dem spezifischen Profil der Praxiseinrichtung.

3. Während der verschiedenen Phasen der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung wird der Zuwachs an persönlichen Kompetenzen (Fähigkeit der Selbstreflexion, Bereitschaft zur Weiterentwicklung, Umgang mit persönlichen Stärken und Schwächen, Nähe und Distanz), Kompetenzen in der Beziehungsgestaltung (adäquate Kontaktaufnahme, Erfassen und Gestalten von Beziehungsaspekten, Kooperation im Team, Umgang mit Konflikten) und methodischen Kompetenzen (Umsetzung des pädagogischen Fachwissens, pädagogische Planung, Beobachtung und Dokumentation) besprochen, gefördert und eingeschätzt.

4. Zur Dokumentation des Lernprozesses sollten die Quereinsteigenden ein Qualifizierungsportfolio führen, in dem sie persönliche Ziele, Gruppenziele, Erfahrungs- und Entwicklungsberichte festhalten, aktualisieren und reflektieren.

5. Wird im Rahmen der Qualifizierung festgestellt, dass die Quereinsteigenden den fachlichen und/oder persönlichen Anforderungen nicht gerecht werden können, sollte dies frühzeitig angesprochen und die Qualifizierung im Einvernehmen mit der Bildungsstätte bzw. dem Einrichtungsträger vorzeitig beendet werden.

6. Die kindheitspädagogische Grundqualifizierung sollte mit einem Abschlussgespräch beendet werden. Darin haben die Quereinsteigenden nachzuweisen, dass sie das Qualifizierungsziel erreicht haben. Gegenstand des Gespräches sollte ein sachbezogenes Thema sein, dass im Vorfeld verbindlich vereinbart wurde. An dem Gespräch können die zuständigen Mentorinnen und Mentoren der Praxisbegleitung der Quereinsteigenden teilnehmen. Dem Gespräch kann eine schriftliche Abschlussarbeit vorangesetzt werden.

7. Das Abschlussgespräch kann in Form eines Gruppengespräches durchgeführt werden. Daran sollten nicht mehr als drei Quereinsteigende beteiligt werden. Für das Gespräch sind mindestens 30 Minuten pro Person, höchstens jedoch 45 Minuten vorzusehen.

8. Die Teilnahme am Abschlussgespräch sollte nur dann eröffnet werden, wenn die Quereinsteigenden regelmäßig an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen haben oder ihre Fehlzeit (aus wichtigen, nicht selbst zu vertretenden Gründen) nicht mehr als 10 Prozent – bezogen auf den Mindeststundenumfang der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung – beträgt. Auf eine angemessene Belegung aller Module ist zu achten.

Nachweis der Teilnahme, Kosten, Wirksamkeit und Inkrafttreten

Nachweis über die Teilnahme

1. Quereinsteigende, die erfolgreich am Abschlussgespräch der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung teilgenommen haben, erhalten vom Bildungsträger ein Zertifikat, das ihre Teilnahme an der Bildungsmaßnahme bestätigt. Das Zertifikat sollte Inhalt und Umfang der Bildungsinhalte ausweisen. Darüber hinaus kann der Bildungsträger auf weitere Qualifizierungserfordernisse hinweisen.

2. Darüber hinaus können die Quereinsteigenden nach Beendigung des Praktikums vom Träger der Kindertageseinrichtung ein Praktikumszeugnis erwarten. Dieses sollte sich an der Form eines Arbeitszeugnisses orientieren.

Kosten der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung

Die Kosten der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung tragen die Quereinsteigenden. Eine (teilweise) Kostenübernahme durch Dritte hat schuldbefreiende Wirkung. Die Höhe der Kosten wird vom jeweiligen Bildungsträger festgesetzt und ist Gegenstand der Vereinbarung zwischen Teilnehmenden und Bildungsträger.

Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung

Die Wirkungen dieser Rahmenempfehlung sollen – unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – untersucht werden. Dazu ist vorgesehen, die beteiligten Bildungsträger und Praxisstellen – nach Ablauf erster Qualifizierungen – hinsichtlich ihrer Erfahrungen zu befragen. Die Ergebnisse sollen zur weiteren Qualitätsentwicklung beitragen.

Inkrafttreten

Diese Empfehlung tritt am 19. März 2018 in Kraft.

Kontakt

Referatsleiterin
Nicola Gemba-Wältermann
Referat 420: Frühkindliche Bildung, Bildungskonzeption
Telefon: 0385 588-17420

Publikationen und Dokumente

Dokumente

Quereinstiegsprogramm nach § 13 Absatz 2 KiföG M-V – Qualitätsorientierte kindheitspädagogische Grundqualifizierung nebst Praktikum

Rahmenempfehlung
Stand: 12. Juli 2021