Mehr Geld für Lehrbeauftragte an Hochschulen

Minister Brodkorb: Mindesthonorar bei Lehrbeauftragten soll bei 25 Euro liegen

Nr.140-15  | 22.12.2015  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten

Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb setzt sich dafür ein, dass Lehrbeauftragte an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern künftig ein höheres Honorar erhalten können. Nach den Plänen sollen die künftigen Höchstsätze für Lehrbeauftragte an Hochschulen deutlich angehoben werden. Die Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen befindet sich derzeit in der Anhörung.

„Lehrbeauftragte an unseren Hochschulen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr und bilden unseren akademischen Nachwuchs aus“, betonte Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. „Mein Wunsch ist, dass Lehrbeauftragte künftig mindestens 25 Euro pro 45-minütiger Einzelstunde verdienen. Im vergangenen Jahr habe ich mich dafür eingesetzt, dass Lehrerinnen und Lehrer an Volkshochschulen mindestens 20 Euro pro Unterrichtsstunde verdienen können. Ich halte es für gerechtfertigt, dass Lehrende an Hochschulen ein höheres Honorar erhalten“, so Brodkorb.

Aus dem Entwurf der Richtlinie geht hervor, dass der Mindestvergütungssatz und die Höchstvergütungssätze erstmals ab dem Jahr 2017 jährlich jeweils zum Wintersemester um 2 Prozent ansteigen sollen. Neben der Einführung eines Mindestsatzes plant die Landesregierung auch eine Erhöhung der Höchstgrenze von Honoraren. Lehrbeauftragte, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben oder entsprechend qualifiziert sind, sollen bis zu 50 Euro verdienen können. Damit wird auch die Vor- und Nachbereitungszeit angemessen vergütet.

Nach der bisher geltenden Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen können Lehrbeauftragte an Fachhochschulen, die keine Lehraufgaben wie Professorinnen und Professoren wahrnehmen, höchstens 17,30 Euro pro Unterrichtsstunde erhalten. Die Steigerung des Vergütungshöchstsatzes nach den neuen geplanten Regelungen würde damit bei 190 Prozent liegen.

Bei Lehrbeauftragten, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und Lehraufgaben wie Professorinnen oder Professoren an Fachhochschulen wahrnehmen, sollen es künftig bis zu 62,50 Euro sein. Lehrbeauftragte, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und Lehraufgaben wie Professoren und Professorinnen an Universitäten oder der Hochschule für Musik und Theater Rostock wahrnehmen, sollen künftig ein Honorar von bis zu 75 Euro bekommen können. Nach der bisher geltenden Richtlinie sind es 39,44 Euro. Die Steigerung des Vergütungshöchstsatzes läge bei 90 Prozent.

„Das Land gibt nur die Mindest- und Höchstsätze vor. Die konkrete Vertragsausgestaltung liegt in der Hand der Hochschulen“, schränkte Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb ein. „Lehrbeauftragte ergänzen als Selbstständige das Lehrangebot an Hochschulen. Ihr Dienstverhältnis ist ein besonderes und kann nicht mit dem von Tarifbeschäftigten oder verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verglichen werden“, betonte Brodkorb.

Die Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen kann frühestens in Kraft treten, wenn das Landesparlament den Zielvereinbarungen der Hochschulen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Jahre 2016 bis 2020 zugestimmt hat, weil dann die verbindlichen Grundlagen geschaffen sind.