Mehr Geld für Lehrbeauftragte an Hochschulen
Minister Brodkorb: Höchstvergütungssätze für Lehrbeauftragte deutlich erhöht und Mindestvergütungssatz eingeführt
Vom Wintersemester 2016/2017 an können Lehrbeauftragte an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern ein höheres Honorar erhalten. Das Land hat die Höchstvergütungssätze für Lehrbeauftragte an Hochschulen deutlich angehoben und einen Mindestvergütungssatz eingeführt. Die Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen wird in Kürze veröffentlicht und soll am 1. September 2016 in Kraft treten.
„Lehrbeauftragte an unseren Hochschulen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr und bilden unseren akademischen Nachwuchs aus. Deshalb ist es wichtig, diese Arbeit angemessen zu vergüten“, bekräftigte Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. „Mit der neuen Richtlinie haben wir die Regelungen für die Vergütung vereinfacht und neue Vergütungsgruppen geschaffen. So wird außer bei denen, die professorenähnliche Tätigkeiten wahrnehmen, nicht mehr unterschieden, ob es sich um einen Lehrauftrag an einer Universität oder an einer Fachhochschule handelt“, sagte Brodkorb.
Laut neuer Richtlinie beträgt die Vergütung eines Lehrauftrags je Einzelstunde mindestens 25 Euro. Lehrbeauftragte, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben oder entsprechend qualifiziert sind, können höchstens bis zu 50 Euro für eine 45-minütige Unterrichtsstunde erhalten. An Fachhochschulen wird der Höchstvergütungssatz im Vergleich zur bisherigen Regelung verdreifacht.
Bei Lehrbeauftragten, die Lehraufgaben wie Professorinnen und Professoren an Universitäten oder an der Hochschule für Musik und Theater Rostock wahrnehmen, können höchstens bis zu 75 Euro gezahlt werden. In besonderen Fällen sind bei allen Lehraufträgen Zulagen möglich, so dass die Vergütungshöchstsätze um bis zu 20 Prozent überschritten werden können.
„Das Land gibt allerdings nur die Mindest- und die Höchstsätze vor“, betonte Wissenschaftsminister Mathias Brodkorb. „Die konkrete Vertragsgestaltung liegt in den Händen der Hochschulen. Die Tätigkeit eines Lehrbeauftragten ist eine selbstständige Tätigkeit und kann nicht mit der von Tarifbeschäftigten oder verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verglichen werden“, erläuterte der Minister. Lehrbeauftragte würden nur für eine bestimmte Zeit und in der Regel für ein Semester durch die Hochschule bestellt.