Datenschutzerklärungen

Mit unseren Angeboten auf den Kanälen in Sozialen Medien (Facebook, Instagram und YouTube) möchten wir unseren Informationsauftrag wahrnehmen und es Ihnen ermöglichen, Inhalte auf unseren Seiten zu kommentieren und zu diskutieren.

Die sozialen Netzwerk-Funktionen können Sie nur nutzen, wenn Sie auch bei dem jeweiligen sozialen Netzwerk registriert und angemeldet sind. Beachten Sie deshalb, dass für die Nutzung des sozialen Netzwerks die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Netzwerk-Anbieters gelten.

Es kann vorkommen, dass innerhalb dieses Onlineangebotes Inhalte Dritter, wie zum Beispiel Videos von YouTube, RSS-Feeds oder Grafiken von anderen Webseiten eingebunden werden. Dies setzt immer voraus, dass die Anbieter dieser Inhalte (nachfolgend bezeichnet als "Dritt-Anbieter") die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen. Denn ohne die IP-Adresse, könnten sie die Inhalte nicht an den Browser des jeweiligen Nutzers senden. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Jedoch haben wir keinen Einfluss darauf, falls die Dritt-Anbieter die IP-Adresse z.B. für statistische Zwecke speichern. Soweit dies uns bekannt ist, klären wir die Nutzer darüber auf.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Regierungsportals: www.regierung-mv.de/Datenschutz sowie in den Datenschutzerklärungen der einzelnen Social-Media-Präsenzen.

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V) und Telemediengesetz (TMG).

Auf allen Social-Media-Kanälen informiert Sie das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung. Genauso wichtig wie die Information ist uns, dem Social-Media-Team, der Dialog mit Ihnen.

Datenschutzfolgeabschätzung

(Stand: 04.12.2021)

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung betreibt in den nachfolgend genannten Sozialen Medien eigene Präsenzen:

Aufgrund der Vorgaben der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) ist gemäß Art. 35 Abs.1 DSGVO eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

1) Risikoidentifikation

Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung berücksichtigt datenschutztechnische Aspekte bei der Nutzung der Sozialen Medien und weist die Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Medien auch regelmäßig auf Datenschutzthemen hin. Die eigenen Angebote lösen das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Es werden hauptsächlich nur eigene Inhalte ohne Personenbezug geteilt und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet, die diese selbst und freiwillig angegeben haben. Die Nutzung der Sozialen Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.

2) Risikoanalyse und -bewertung

Es soll an dieser Stelle dennoch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass sich durch die Nutzung der Sozialen Medien auch Auswirkungen, insbesondere mit Blick auf die Auswertung von Daten der Nutzung durch den jeweiligen Plattformbetreiber ergeben. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung macht sich und anderen die Risiken Sozialer Netzwerke bewusst, einerseits durch Verweise auf die Datenschutzerklärung des Ministeriums und der einzelnen Social-Media-Kanäle, andererseits durch regelmäßige Hinweise in Postings auf den Kanälen selbst.

Darüber hinaus bestehen die Risiken, die mit der Nutzung Sozialer Medien einhergehen, grundsätzlich unabhängig von der eigenen Nutzung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass Kommentare und Interaktionen mit Bezug auf die geteilten Inhalte auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung eine größere Aufmerksamkeit erhalten und dadurch weiter verbreitet werden könnten. Auch dadurch, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sich innerhalb Sozialer Medien mit anderen Accounts vernetzt, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer des Accounts.

Wie bereits erwähnt wurde, stellt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung selbst keinen Bezug zu personenbezogenen Daten her, sondern teilt eigene, sachbezogene Inhalte, die im Großteil auch an anderer Stelle öffentlich zugänglich sind. Zudem trägt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung aktiv dazu bei, das Risiko weiter zu senken, indem die es die Nutzerinnen und Nutzer über die jeweilige Datenschutzerklärung aufklärt und die Social-Media-Kanäle redaktionell betreut und ehr- und persönlichkeitsverletzende Kommentare löscht bzw. sogar den Account des „Störenfrieds“ sperrt. Hinweise auf das Verhalten auf den Kanälen des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wurden in einer Netiquette zusammengefasst. Darüber hinaus liegt ein Großteil der Maßnahmen in der Sphäre der Nutzerinnen und Nutzer: Sie können sich durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.

3) Ergebnis

Vor diesem Hintergrund ist die Nutzung der Sozialen Medien durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar.