Sofortausstattung

Das Lernen mit digitalen Medien hat durch die Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen. Bund und Länder haben deshalb ergänzend zum DigitalPakt ein Sofortprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte aufgelegt, damit die Schulen Notebooks und Tablets beschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zu Hause keinen Computer haben. Das Sofortausstattungsprogramm (Corona-Hilfe I) ist ein zusätzliches Programm, um die Herausforderungen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen.

11 Millionen Euro für mobile Endgeräte

Der Bund hat für die Anschaffung entsprechender, digitaler, schulgebundener Endgeräte insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Bundesmittel im neuen Sofortprogramm wurden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. In Mecklenburg-Vorpommern standen 10 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land hat eine Million Euro als Kofinanzierung bereitgestellt. Bereits im Juni 2020 und damit vor dem offiziellen Start des Sofortprogramms hatte das Land allen den Schulträgern mitgeteilt, wie viel Geld sie erhalten.

Schulträger konnten schon früh einkaufen gehen

Außerdem hatte das Land den Schulträgern einen vorzeitigen Maßnahmebeginn gewährt. Das bedeutet, dass sie noch vor Erhalt der Fördermittelbescheide Geräte bestellen konnten. Da es sich um ein Zusatzprogramm zum DigitalPakt handelt, wurden die Mittel nach derselben Schülerzahl wie im regulären DigitalPakt aufgeteilt. Jeder Schulträger hat eine bestimmte Summe für seine Schulen erhalten und konnte die mobilen Endgeräte nach dem Bedarf der einzelnen Schulen verteilen, damit sie sie an die Schülerinnen und Schüler ausleihen können. Das Budget für die Schulträger öffentlicher Schulen war Ende Dezember 2021 nahezu ausgezahlt.

Kontakt

Referatsleiter
Jens Landt-Kanieser
Referat 300: Digitalisierung im Schulbereich
Telefon: 0385 588-17300

Publikationen und Dokumente

Rechtsvorschriften

Schulgebundene mobile Endgeräteförderrichtlinie – SchulEndgeräteFöRL M-V

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte
Vom 30. Juli 2020, letzte Änderung vom 6. Dezember 2022