Finanzgericht bestätigt: Festsetzung der Schenkungsteuer ist rechtmäßig

Nr.01-24  | 31.01.2024  | FM  | Finanzministerium

Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hatte im Jahr 2022 beschieden, dass die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV schenkungsteuerpflichtig ist. Gegen diesen Bescheid hat die Stiftung Klage beim zuständigen Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.

In seinem heutigen Urteil hat das Finanzgericht die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestätigt. Das Gericht hat damit zu einer Steuerbefreiungsvorschrift entschieden, für die es bislang kaum Rechtsprechung gab.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Ich freue mich, dass das Finanzgericht heute die Rechtsauffassung des Finanzamts bestätigt hat. Das Finanzgericht hat geurteilt, dass die Festsetzung der Schenkungsteuer durch das Finanzamt rechtmäßig erfolgt ist. Diese Entscheidung wird auch bei zukünftigen Steuerfestsetzungen helfen, da das Gericht mit seinem Urteil für mehr Klarheit sorgt, welche Zuwendungen als steuerbefreit gelten und welche nicht.