Bodenschutz in der Planung und beim Bauen

Das Schutzgut Boden ist bei allen Bauvorhaben mit den vorgelagerten Planungs- und Zulassungsverfahren, meist erheblich betroffen.

Nur eine frühzeitige und fachgerechte Berücksichtigung der endlichen Ressource "Boden" kann dazu beitragen,

  • dass eine Überbauung von Böden, auf denen die natürlichen Bodenfunktionen im besonders hohem Maße ausgeprägt sind, vermieden wird und
  • dass das Ausmaß baubedingter Bodenbeeinträchtigung so gering wie möglich
    gehalten wird.

Einmal zerstörter Boden kann nicht wiederhergestellt werden!

Insbesondere beim Bauen wird der Boden viel zu oft ausschließlich unter technischen Aspekten betrachtet. Er ist Baugrund oder Aushub. Die zu schützenden Bodenfunktionen werden vernachlässigt und vor allem durch mechanische Einwirkungen beeinträchtigt. Boden wird im Zuge von Bauprozessen sowohl unter dem Bauwerk selbst, als auch in der Umgebung wesentlich beeinträchtigt. Durch Einbau, Ausbau, Umlagerung, Befahrung usw. können erhebliche Bodenschädigungen entstehen. Wichtig ist, dass insbesondere Flächen, die nach dem Bau wieder natürliche Funktionen übernehmen sollen, geschützt werden. Je besser die vorsorgenden Maßnahmen zum Bodenschutz bereits in die Planungsphase integriert werden, desto geringer fallen Bodenbeeinträchtigungen während der Bauphase aus. Umso wahrscheinlicher ist damit der Erhalt bzw. die vollständige Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Im September 2019 wurde die DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben" veröffentlicht. Diese DIN konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen bei Baumaßnahmen. Sie bietet eine Grundlage zur Planung und Umsetzung des baubegleitenden Bodenschutzes mit dem Schwerpunkt der Vermeidung und Minderung physikalischer Bodenbeeinträchtigungen.

DIN 19639 wird im stofflichen und bodenchemischen Bereich ergänzt durch DIN 19731, bei Bodenarbeiten im Landschaftsbau ist sie gemeinsam mit DIN 18915 anzuwenden.

Weitere Informationen:

Bodenkundliche Baubegleitung

Datengrundlagen für die Beschreibung und Bewertung der Böden in Planungs- und Zulassungsverfahren

Grundlage für das Bewerten von Böden und ihrer Funktionen sind geeignete Karten und Maßstabsebenen je nach der jeweiligen Planungsebene. Während bei Landes- und Regionalplanung Bodenübersichtskarten (BÜK) in der Regel ausreichen, erfordert die Bauleitplanung großmaßstäbige Karten. Auf der Planungsebene der Flächennutzungsplanung sind Karten im Maßstab 1:25.000 und größer zu bevorzugen. Für Bebauungspläne sollten Karten im Maßstab 1:10.000 und größer die Datengrundlage bilden. 

Werden Bodeninformationen aus der Gutachterlichen Landschaftsrahmenplanung oder der kommunalen Landschaftsplanung verwendet, ist die Aktualität der Bodendaten bzw. ihrer Quellen zu überprüfen. Die dort verfügbaren Informationen können von bodenschutzfachlichen Standards und Bewertungen abweichen, z. B. bei der Bewertung der Schutzwürdigkeit der Böden. 

Informationen zu den in M-V verfügbaren Datenquellen, die in Planungs- und Zulassungsverfahren zur Beschreibung und Bewertung der Böden und ihrer Funktionen verwendet werden können, hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V auf seinen Internetseiten veröffentlicht. 

Für die meisten Bauleitplanungen stehen keine ausreichend großmaßstäbigen Bodeninformationen im Maßstab von 1:10.000 und größer zur Verfügung. Deshalb sind den Planungen in der Regel entsprechende Bodenkartierungen nach der Bodenkundlichen Kartieranleitung der Ad-hoc-AG Boden (2005) zugrunde zu legen.

Um Aufwand und Kosten zu begrenzen, können die bodenkundlichen Profilaufnahmen mittels Sondierungen/Bohrungen zusammen mit Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Profilaufnahme nach bodenkundlichen Standards erfolgt.

Bodenfunktionsbewertung Mecklenburg-Vorpommern

Aussagekräftige Bewertungen zur Schutzwürdigkeit und die Ableitung von standortbezogenen Maßnahmen zum Schutz von Böden sind nur auf Grundlage geeigneter Daten (vgl. Bodenschutzprogramm Mecklenburg-Vorpommern Teil 2 - Bewertung und Ziele Kapitel 1.3) und Methoden möglich.

Seit 2018 steht für unser Land eine flächendeckende Bodenfunktionsbewertung zur Verfügung. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) hat diese Bodenfunktionsbewertung erarbeitet und im Internet veröffentlicht. Dafür wurden die Böden im Land gemäß bodenkundlicher Parameter beurteilt und daraus ihr Schutzbedürfnis abgeleitet.

Die Bodenfunktionsbewertung soll in Planungs- und Zulassungsverfahren Anwendung finden und dazu beitragen, Bodenschutzbelange z. B. beim Festlegen von Trassenverläufen oder bei der Platzierung von Baugebieten, angemessen zu berücksichtigen. Standorte mit besonders hoher Funktionserfüllung können somit aktiv vor Überplanungen geschützt werden.

Die Bodenfunktionsbewertung richtet sich an die dafür zuständigen Stellen (untere Bodenschutzbehörden, Zulassungsbehörden, Planungsträger, Planungsbüros sowie Träger öffentlicher Belange).

Die Ergebnisse der Bodenfunktionsbewertung sind im Kartenportal des LUNG M-V unter > Geologie > Bodengeologie > Vorsorgender Bodenschutz > Bodenfunktionsbewertung abrufbar.

Die Bodenfunktionsbewertung des LUNG M-V wird vom Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern zur landesweiten Anwendung empfohlen.

Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren

Um den vorsorgenden Bodenschutz auf den verschiedenen Ebenen der Planungs- und Zulassungsverfahren zu strukturieren und zu stärken, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) mit den „Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren“ eine bundeseinheitliche Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt.

Die Checklisten können von der Planungsseite sowie von der Vollzugsseite genutzt werden. Sie dienen den Vorhabens- und Planungsträgern sowie den für diese tätigen Ingenieurbüros als Werkzeug, um die Belange des Bodenschutzes bei Untersuchungen und der Erstellung von Unterlagen angemessen zu berücksichtigen. Ebenso erleichtern die Checklisten den zuständigen Behörden die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Aussagekraft im Hinblick auf das Schutzgut Boden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt die Anwendung der Checklisten für alle Planungs- und Zulassungsverfahren für flächenhaft auf den Boden einwirkende Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau.

„Schweriner Thesen“ der Allianz für nachhaltiges Bauen

Die „Schweriner Thesen“ fordern bodenkundliche Fachplanungen in Prüf- und Genehmigungsverfahren in den Betriebsdienst beim Infrastrukturbau zu implementieren. Dafür sind standardisierte Verfahren, praxisorientierte Handlungsanleitungen und Schulungen notwendig.

Weitere Arbeitshilfen der LABO zum Bodenschutz in der Planung

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 430
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referentin
Angelika Groth
Telefon: 0385-588 16431
Telefax: 0385-588 16042

Publikationen und Dokumente