Eingriffsregelungen und Ökokontomaßnahmen

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Die Eingriffsregelung ist ein Instrument, das dazu beitragen soll, Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu unterlassen und nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die genaue Eingriffsdefinition, Anforderungen an die Kompensationsmaßnahmen und Fragen der Zuständigkeit sind im Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Die Bewertung von Eingriffen erfolgt in M-V landesweit einheitlich nach den "Hinweisen zur Eingriffsregelung". Für die Bewertung von Straßenbauvorhaben (Bundes- u. Landesstraßen) und für mastenartige Eingriffe wie Antennenträger und Windkraftanlagen gibt es separate Handlungsanleitungen.

Ökokontomaßnahmen sind vorgezogene Kompensationsmaßnahmen für zukünftige Eingriffe, die von Eingriffsverursachern oder Anderen durchgeführt wurden und nach Anerkennung in einem Ökokonto eingebucht werden. Im konkreten Eingriffsfall können die Ökokontomaßnahmen dann Kompensationspflichtigen angeboten werden. Sobald eine Maßnahme zur Kompensation eines Eingriffs geeignet ist, kann sie im Rahmen des dazugehörigen Genehmigungsverfahrens als Kompensationsmaßnahme zugeordnet und aus dem Ökokonto ausgebucht werden.

Durch die gesetzliche Einführung der Ökokontoregelung sollen Verzögerungen im Eingriffsgenehmigungsverfahren vermieden und die Qualität von Kompensationsmaßnahmen verbessert werden. Die Anerkennung von Ökokontomaßnahmen erfolgt auf Antrag (Formular) durch die zuständige Naturschutzbehörde.Wer beabsichtigt, Ökokontomaßnahmen durchzuführen, sollte frühzeitig, also vor der Maßnahmenplanung, Kontakt mit der örtlich zuständigen Naturschutzbehörde aufnehmen. In der Regel sind das die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Anerkannte Ökokontomaßnahmen können im öffentlich zugänglichen Kartenportal Umwelt auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie eingestellt werden. Dadurch besteht für Maßnahmenträger die Möglichkeit, ihre Maßnahmen öffentlich anzubieten. Eingriffsverursacher können sich über verfügbare Kompensationsmaßnahmen informieren sowie Kontaktdaten des Anbieters erhalten.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2 - Klimaschutz, Naturschutz und Forsten
Referat 200
Dreescher Markt 2
19061 Schwerin
Referatsleiter
Kai Umland
Telefon: 0385/ 588 16280

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Formulare

Antragsformular zur Anerkennung von Ökokontomaßnahmen

Sonstiges

Bewertungsverfahren für Eingriffe und Kompensation

Übersicht der Regelwerke und Arbeitshilfen - aufgeführt an Hand des Eingriffstyps - für Mecklenburg-Vorpommern - des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern

u.a.

  • Hinweise zur Eingriffsregelung (Neufassung 2018)
  • Hinweise zur Eingriffsregelung (1999)
  • Korrekturblatt "Hinweise zur Eingriffsregelung (1999)"
Leitfaden zur Erstellung und Prüfung Landschaftspflegerischer Begleitpläne zu Straßenbauvorhaben in M-V

Erläuterungsbericht erstellt im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V

Ablauf Anerkennungsverfahren Ökokontomaßnahmen
 
Verfügbare Ökokontomaßnahmen in M-V

Kartenportal "Umwelt M-V" des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie, unter
"Themenauswahl/Naturschutz/Ökokonto"