Gentechnik

Die Chancen und Risiken, die mit der Anwendung von Gen- bzw. Biotechniken verbunden sind oder sein können, sind für viele Bürgerinnen und Bürger von Interesse. Der Begriff Gentechnik bezeichnet alle Methoden und Verfahren der Biotechnologie, welche auf den Kenntnissen der Molekularbiologie und Genetik aufbauen und gezielte Eingriffe in das Erbgut und/oder in die biochemischen Steuerungsvorgänge von Lebewesen und Pflanzen ermöglichen und als deren Produkt gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen.

Im Gegensatz zu konventionellen Möglichkeiten der Veränderung von DNA, wie z.B. Züchtung, ist mit Hilfe der Gentechnik ein gezielter Eingriff in die Erbinformation eines Organismus möglich. Den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regelt das Gentechnikgesetz.

Liegen (EU-weit geltende) Genehmigungen zum Inverkehrbringen vor, können die entsprechenden Sorten ohne weitere Beschränkung unter Einhaltung der pflanzenartspezifischen Vorgaben (Anlage zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung) angebaut werden. Seit dem Inkrafttreten des novellierten Gentechnikgesetzes im Februar 2005 werden die hierfür genutzten Flächen über ein Standortregister öffentlich bekannt gemacht.

Im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz festgelegte behördlichen Aufgaben:

  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter vor möglichen Gefahren durch gentechnische Verfahren und Produkte schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorbeugen (§ 1 GenTG)
  • Präventive amtliche Kontrolle vor der Inbetriebnahme gentechnischer Anlagen, der Aufnahme gentechnischer Arbeiten im geschlossenen System, vor einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und vor einem Inverkehrbringen solcher Organismen, auch in Produkten
  • Nachgehende Überwachung von Anlagen, gentechnischen Arbeiten sowie von Freisetzungsvorhaben, Überprüfung von in Verkehr gebrachten Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder mittels solcher hergestellt werden

Im Mecklenburg-Vorpommern sind die dem Land obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz auf folgende Behörden verteilt:

  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
    zuständig für Grundsatzfragen, Freisetzung und Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
  • Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
    zuständig für Kontrollen von Anbau und Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen sowie Saatgutüberwachung
  • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
    zuständig für Grundsatzfragen, Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen sowie Freisetzung und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen im Übrigen
  • Landesamt für Soziales und Gesundheit zuständig für Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen sowie Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Landwirtschaft und ländliche Räume
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Abteilungsleiterin
Marion Zinke
Telefon: 0385-588 16030
Telefax: 0385-588 16032