Sicherheitsdienstleistungen:

Tarifvertrag erneut allgemeinverbindlich

Nr.225/24  | 26.07.2024  | WM  | Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 09.02.2024 gilt rückwirkend ab 01.01.2024 als allgemeinverbindlich. Damit sind weiterhin auch die bislang nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche im Land verpflichtet, die tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden. „Die Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten und Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen Tag für Tag besondere Verantwortung. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags verhindern wir Lohndumping und setzen die gleichen festen Leitplanken für alle Unternehmen in der Branche“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Einheitliche Regelungen in der Branche für alle

Der im Februar für Mecklenburg-Vorpommern geschlossene neue Tarifvertrag beinhaltet unter anderem Stundenlohnregelungen für Sicherheitsmitarbeiter, Gehaltsregelungen für Angestellte, die Ausgestaltung von Zulagen, die Regelung zu Zuschlägen, Arbeitszeitkonten sowie Ausbildungsvergütungen. Die Tarifpartner haben die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags beantragt. Reinhard Meyer: „Gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien und dem Tarifausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben wir den nächsten Schritt getan und den Tarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gibt es im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern seit nunmehr 10 Jahren einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor unlauterem Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten.“

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird in nächster Zeit im Amtsblatt und auch im Bundesanzeiger erfolgen. Der allgemeinverbindliche Teil des Tarifvertrags gilt landesweit vom 01.01.2024 bis mindestens zum 31.12.2025. Er bleibt auch danach noch in Kraft, falls er nicht von einer Tarifvertragspartei (mit einer dreimonatigen Frist) gekündigt wird.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. September 2023 in Mecklenburg-Vorpommern bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten 3.708 Personen – überwiegend in Vollzeit – sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 843 Helfer für einfache Tätigkeiten, 2.549 Fachkräfte, 202 Spezialisten und 114 Experten. 774 Personen hatten bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten einen Minijob.