Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.)

Allgemeines

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern die W-IdNr. stufenweise ohne Antragstellung ab November des Jahres 2024 vergeben.

Wirtschaftlich Tätige sind:

    • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
    • juristische Personen und
    • Personenvereinigungen.

Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.

Die Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.

Die W-IdNr. setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen und entspricht im Aufbau der USt-IdNr. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten. Beispiel für eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001: DE123456789-00001

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt in Stufen. In der ersten Stufe wird wirtschaftlich Tätigen eine W-IdNr. zunächst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind. Sofern mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden, vergibt das BZSt hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale frühestens ab dem 2. Quartal 2026.

Kontakt

Für die Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. ist zentral das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Für Fragen zur W-IdNr. wenden Sie sich bitte direkt über dieses Kontaktformular an das BZSt.

Weitere Informationen zur W-IdNr. finden Sie unter www.bzst.de/widnr, insbesondere

  • zum Aufbau der W-IdNr.,
  • der Vergabe der W-IdNr.,
  • der Gültigkeit der W-IdNr.,
  • der Abgrenzung der W-IdNr. zur Steuernummer und USt-IdNr. und
  • zur Mitteilung der W-IdNr.


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