Sportministerkonferenz unterstützt Reform der Leistungs- und Spitzensportförderung

Grimm: Spitzensport in Deutschland braucht mehr Planungssicherheit

Nr.087  | 19.04.2024  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Die Konferenz der für Sport zuständigen Ministerinnen und Minister (SMK) der Länder hält eine effizientere Spitzensportförderung in Deutschland für notwendig, um die Rahmenbedingungen für optimale Leistungsentwicklungen der Top-Athletinnen und Athleten zu verbessern.

Einen entsprechenden Beschluss fasste die SMK auf ihrer Konferenz in Saarbrücken. Für Mecklenburg-Vorpommern nahm in Vertretung von Sportministerin Stefanie Drese Staatssekretärin Sylvia Grimm an der SMK teil.

„Um künftig wieder erfolgreicher bei Internationalen Großereignissen zu werden, muss die Spitzensportförderung unbürokratischer, schlanker und flexibler werden“, verdeutlichte Grimm nach Abschluss der Konferenz im Saarland.

Die SMK unterstützt deshalb das Gesetzesvorhaben des Bundes zur Reform der Leistungs- und Spitzensportförderung, hält es aber für erforderlich, im Gesetzentwurf eine Definition von Spitzensport voranzustellen und den Förderrahmen eindeutig zu beschreiben.

Kernstück der Reform ist die neu einzurichtende Sportagentur. „Damit wird ein hochprofessionelles, unabhängiges Fachgremium geschaffen mit schlanken Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen sowie einer sinnvollen Balance aus fachlicher Steuerung des Spitzensports und deren Kontrolle“, verdeutlichte Grimm. Zum ersten Mal werde es eine zentrale Stelle geben, die Spitzensport in Deutschland aus einer Hand fördert und Transparenz schafft.  

Laut Grimm ist für die SMK unabdingbar, dass die Fördermaßnahmen im Bund (zuständig für den Spitzensport) und in den Ländern (zuständig für den Nachwuchsleistungssport) eng aufeinander abgestimmt sind. Eine Berücksichtigung der Länder in der Spitzensportförderung sei deshalb unverzichtbar.

Die SMK will den Bund bei der Spitzensportförderung auch finanziell stärker in die Pflicht nehmen. Die Förderung der Bundeskader, inklusive der „Nachwuchskader 2“, die durch die Spitzensportfachverbände benannt werden, soll nach Auffassung der SMK vollständig in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Darüber hinaus erwartet die SMK, dass die Höhe des Bundesanteils bei Baumaßnahmen und bei den laufenden Kosten der Olympia- sowie der anerkannten Bundesstützpunkte bei mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten liegt. „Hierzu hatte Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Vorlage eingebracht“, sagte Grimm.