Pflegestützpunkte und finanzielle Hilfen
19 Pflegestützpunkte beraten unabhängig und trägerübergreifend. Sie sind die erste Anlaufstation für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Bei der Neuausrichtung der Pflege – hin zu einer Stärkung der ambulanten und teilstationären Angebote – spielen die Pflegestützpunkte eine große Rolle.
Pflegebedürftigkeit heißt heute nicht unbedingt, dass man die Wohnung verlässt und kein selbstbestimmtes Leben mehr führen kann. Oftmals kann durch kleine Veränderungen der eigenen Wohnung ein Heimaufenthalt verhindert oder zumindest verzögert werden. Auch in einem solchen Fall beraten die Pflegestützpunkte.
Finanzielle Unterstützung durch Entlastungsbeitrag
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II haben Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt, seit dem 1. Januar 2017 einen Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden. Damit ist das Entlastungsgeld eine wertvolle Chance, weitere Zuschüsse für die Pflege zu erhalten. Das können u.a. die Erstattung von Kosten anerkannter Angebote zur Unterstützung und Betreuung im Alltag sein.
Der Antrag kann formlos an die Pflegekassen gesendet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale, sondern um eine zweckgebundene Geldleistung, die mit Leistungsnachweisen zu belegen sind. Die Mittel sind für ergänzende ambulante oder teilstationäre Hilfeleistungen in der Pflege gedacht.
Unter Publikationen und Downloads finden Sie eine Liste anerkannter Entlastungsangebote in MV (Quelle: LAGuS MV; Stand 16.05.2023) Weitere Informationen und Antragsdokumente finden Sie ebenfalls auf den Seiten des LAGuS.
Viele weitere Informationen zum Entlastungsbeitrag bekommen Sie bei den Pflegestützpunkten im ganzen Land, die unabhängig und kostenfrei tätig sind, von den Pflegekassen, den Pflegediensten und auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Nachbarschaftshilfe
Darüber hinaus wurde die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe neu etabliert. Dabei handelt es sich, um die Erbringung von Leistungen zur Unterstützung im Alltag (z.B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufshilfe, Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen) zur Entlastung der Pflegbedürftigen sowie deren pflegende Angehörige. Im Rahmen der Betreuungsangebotelandesverordnung sind maßgeblich Regelungen für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe als ein weiteres niedrigschwelliges Angebot aufgenommen worden.