Rostock: Erster Fördermittelbescheid für digitale Transformation
Am Donnerstag, 7. März 2019, übergibt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel in Rostock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 9.900 Euro an Robert Wahl, Inhaber der Firma Wahl Straßenbau. Der Bescheid ist der erste, der nach der im vergangenen November aufgelegten Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation vergeben wird. Die Fördermittel dienen der Digitalisierung des Unternehmens. Das Unternehmen plant, insgesamt rund 22.600 Euro zu investieren.
Medienvertreterinnen und -vertreter sind zum Termin herzlich eingeladen.
Termin: Donnerstag, 7.3.2019, 14 Uhr
Ort: Rostock, Erich-Schlesinger-Str. 35, Raum 741
Das Unternehmen plant für die Betriebsstätte in Rostock die noch manuellen analogen Prozesse im täglichen Verwaltungsgeschäft zu digitalisieren. So sollen künftig unter anderem die komplette Abwicklung der Aufträge von der Ausschreibung über den Materialeinkauf bis zur Auftragsabarbeitung sowie die Personalabrechnung und Buchhaltung papierlos durchgeführt werden. Eingebunden werden dabei auch die Mitarbeiter im Außeneinsatz. Dafür benötigt das Unternehmen eine individuelle Softwarelösung.
Mithilfe der Förderung ist es dem Unternehmen möglich, betriebliche Prozesse wesentlich vereinfacht digital abzubilden und sich somit als mittelständisches Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen.
Hintergrund
Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium die Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz DigiTrans-Richtlinie, aufgelegt.
Fördermittel von bis zu 10.000 Euro und in Ausnahmefällen bis zu 50.000 Euro können Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 50 Millionen Euro beantragen. Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gibt es für den Aufbau neuer, digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.
Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut bereits 19 Anträge auf Förderung im Rahmen der DigiTrans-Richtlinie vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut zu stellen. Die dafür notwendigen Unterlagen können auf der Internetseite des LFI heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Sie hier: www.lfi-mv.de/foerderungen/digitrans/index.html.