Weichenstellung für die Kommunale Wärmeplanung in MV gestartet

Nr.252/2024  | 10.11.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Die Wärmeplanungen für jede Stadt und jede Gemeinde, die mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgesehenen sind, werden mit den Vorbereitungen für eine Landesverordnung, die die nähere Ausgestaltung der Umsetzung dieser Planungsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern regelt, konkreter. Landesbauminister Christian Pegel kündigte die erforderlichen Anhörungen vor Erlass einer solchen Verordnung im letzten Quartal 2024 an und zeigte sich zuversichtlich, dass diese Anfang 2025 in Kraft treten werde. Parallel strebe die Landesregierung eine Änderung der Kommunalverfassung an, mit der ermöglicht werden soll, dass die Umsetzung dieses Planungsprozesses der Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen werden kann. Das Kabinett hat eine solche Gesetzesinitiative beschlossen und will diese in die kommende Landtagssitzung einbringen.

Oberste Prämisse für die angestrebte Landesverordnung sei, die Wärmeplanung vor allem für die kleinen und kleinsten Gemeinden zu vereinfachen, soweit es das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zulasse, erläuterte Pegel die Zielstellung. „In vielen Ämtern und ihren kleinen und kleinsten Gemeinden könnten wir nicht erklären, weshalb Prüfschritte für die Nutzung der Abwärme großer Industrieanlagen oder die Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmenetzes umständlich und kostenintensiv geprüft werden müssen“, ist der Minister überzeugt und ergänzt:

„Deshalb wird im Sinne eines schlanken Wärmeplanungsprozesses die künftige Landesverordnung zur Wärmeplanung sämtliche Vereinfachungen nutzen, die das Bundesgesetz zur Wärmeplanung anbietet – wichtig ist dabei, dass vor Ort entschieden wird, welche Wärmeversorgung in Zukunft ausgewählt werden soll.“

Die Verordnung solle aber noch weitergehende Vereinfachungen enthalten: So werde geprüft, ob bei erkennbar nicht naheliegenden Prüfschritten mit Regelvermutungen bei besonders dünner Besiedlung gearbeitet werden könne. Damit solle der Begründungsaufwand, weshalb beispielsweise Fernwärmeanlagen aufgrund der dünnen Besiedlung nicht wirtschaftlich errichtet werden könnten, reduziert werden.

Mit der Gesetzesinitiative der Landesregierung für die anstehende Landtagssitzung soll konkret geregelt werden, dass die Planungsverantwortung für die Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen wird. „Das ist ein entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung der Wärmeplanung. Viele amtsangehörige Gemeinden wären schlicht überfordert, eine eigene Wärmeplanung aufzustellen, zumal eine Wärmeplanung, die eine effektive und effiziente Wärmeversorgung ermöglichen soll, die Berücksichtigung gemeindeübergreifender Infrastrukturen erfordert. Deswegen haben wir uns für eine Pflicht zur Übertragung dieser Aufgabe auf die Ämter mit ihren professionellen Verwaltungen entschieden“, erklärt Kommunalminister Christian Pegel.

Ziel seien einheitliche Wärmepläne für das jeweilige gesamte Amtsgebiet. Gerade für kleine und kleinste Gemeinden bringe diese Regelung eine enorme Erleichterung. Damit sollen die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes auf die Bedürfnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland angepasst werden. Obwohl der Nordosten bereits über zahlreiche Fernwärmenetze verfügt, ist deren Ausbau gerade in dünn besiedelten Regionen oft nicht sinnvoll. Daher müsse vor Ort über die Wärmplanung entschieden werden.

Grundlage für die geplante Rechtsverordnung und die geplante Gesetzesänderung zur Zuständigkeit der Ämter neben den Städten im Land sei ein intensiver und von Vertrauen geprägter Diskussionsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden gewesen, so Pegel. Diese frühe Einbindung hätte wichtige Praxisimpulse in die Diskussion eingebracht.