Bauordnungsrecht Mecklenburg-Vorpommern
Das Bauordnungsrecht regelt die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere Gebäuden. Es beinhaltet baulich-technische Anforderungen und dient der Abwehr von Gefahren, die von baulichen Anlagen ausgehen.
Die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und die Verwendung von Bauprodukten sind in Deutschland in den Landesbauordnungen geregelt. Diese enthalten allgemeine und materielle Anforderungen sowie Verfahrensregeln. Die Technischen Baubestimmungen der obersten Bauaufsichtsbehörde konkretisieren die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und definieren so maßgeblich die Bauwerkssicherheit.