Bauplanungsrecht Mecklenburg-Vorpommern

Das Bauplanungsrecht dient der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Mit ihm werden die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorbereitet. Das Bauplanungsrecht ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch und den darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung, geregelt.

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planwerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Für die Aufstellung sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetze können sie somit ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Die Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen. Dieses ist im Baugesetzbuch umfassend geregelt: Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Der Flächennutzungsplan enthält die die Grundzüge der Bodennutzung. Bebauungspläne werden für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt - sie werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan werden die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich geregelt. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.

Publikationen und Dokumente

Gesetze und Verordnungen