75 Jahre Grundgesetz
Podiumsgespräch zum Jubiläum: In welcher Verfassung ist unser Land?
v.l.n.r.: OVG-Präsident Eckhard Corsmeyer, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Landesverfassungsgerichtspräsidentin Monika Köster-Flachsmeyer, Justizministerin Jacqueline Bernhardt, Generalstaatsanwältin Christine Busse, OLG-Präsident Kai-Uwe Theede. @JM
v.l.n.r.: OVG-Präsident Eckhard Corsmeyer, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald Prof. Dr. Claus Dieter Classen, Landesverfassungsgerichtspräsidentin Monika Köster-Flachsmeyer, Justizministerin Jacqueline Bernhardt, Generalstaatsanwältin Christine Busse, OLG-Präsident Kai-Uwe Theede. @JM
Aus Anlass des 75. Jahrestages des Grundgesetzes hatte das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz zu einem Podiumsgespräch ans Oberlandesgericht Rostock eingeladen. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Monika Köster-Flachsmeyer, der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock Kai-Uwe Theede, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Eckhard Corsmeyer, Generalstaatsanwältin Christine Busse sowie der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald Prof. Dr. Claus Dieter Classen haben aus der Sicht der Praxis berichtet, in welcher Verfassung sich unser Land befindet.
Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Monika Köster-Flachsmeyer: „Die föderale Struktur stärkt die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik. Das Grundgesetz und die Landesverfassungen garantieren die Grundrechte und bilden eine feste Basis für eine rechtsstaatliche Gesellschaft. Aus diesem Grund ist auch das 30-jährige Jubiläum der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr ein Anlass zum Feiern.“ Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock Kai-Uwe Theede: „Unsere Verfassungen sind in einer guten Verfassung.“ Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern Eckhard Corsmeyer: „Deutschland befindet sich mit dem Grundgesetz „in bester Verfassung“. Aber auch die beste Verfassung muss aktiv gelebt und verteidigt werden. Die freiheitliche Demokratie braucht Demokraten!“ Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Das Grundgesetz hat sich bewährt. Es gibt der Bundesrepublik Deutschland das rechtliche Fundament. Die im Grundgesetz verankerten Werte sind auch nach 75 Jahren modern und wegweisend; sie geben den Rahmen, auch zukünftige Herausforderungen zu meistern.“
Justizministerin Jacqueline Bernhardt hatte zuvor ein Grußwort gehalten: „Das Grundgesetz verbrieft seit 75 Jahren die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Es vermittelt dem Gemeinwesen eine Kernstruktur, es begründet und legitimiert die Staatsgewalt und bindet den Gesetzgeber, die Verwaltung und die Rechtsprechung. Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, das sind Begriffe, die in Deutschland durch das Grundgesetz geprägt werden. Seit knapp 35 Jahren erstreckt das Grundgesetz seine Garantien auch auf das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesverfassung hat die im Grundgesetz enthaltenen Wertentscheidungen übernommen.“ Die Ministerin erinnerte auch daran, dass das Grundgesetz auch einen großen Anteil an fast 80 Jahren Frieden in Europa und am Zusammenwirken Deutschlands mit den Partnerinnen und Partnern in der Europäischen Union habe. „Jede Bürgerin und jeder Bürger ist daher dazu aufgerufen, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen, um das Grundgesetz am Leben zu halten. Vieles erscheint uns heutzutage selbstverständlich, aber eben auch nur dank des Grundgesetzes. Schützen wir es“, forderte Ministerin Bernhardt.