Justizministerin Hoffmeister ernennt Christine Busse zur Generalstaatsanwältin

„Mit Christine Busse zusammen werden wir den Pakt für Sicherheit umsetzen und die Staatsanwaltschaften weiter stärken“, so Ministerin Katy Hoffmeister

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Christine Busse und Katy Hoffmeister
Christine Busse und Katy Hoffmeister
Christine Busse und Katy Hoffmeister
Nr.49/19  | 18.06.2019  | JM  | Justizministerium

„Mit Christine Busse ist erstmals eine Frau an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist eine außergewöhnliche Juristin. Wegen ihres Engagements und exzellenten Fachwissens besitzt sie in der Justiz hohe Anerkennung. Mit ihrer weitsichtigen Art hat sie sich fünf Jahre als ständige Vertreterin des Generalstaatsanwalts einen Namen gemacht. Christine Busse ist eine sehr gute Wahl für die Nachfolge auf dem Führungsposten der Generalstaatsanwaltschaft. Gemeinsam werden wir den Pakt für Sicherheit umsetzen und die Staatsanwaltschaften im Land weiter stärken“, sagte Justizministerin Hoffmeister zur Ernennung.

„Gleichzeitig danke ich Generalstaatsanwalt Helmut Trost für seine Arbeit. Er übergibt seiner Nachfolgerin eine gut geführte Behörde. Ich wünsche ihm alles Gute für den Ruhestand ab August“, so Ministerin Hoffmeister.

Zur Person

Christine Busse ist 1972 in Rostock geboren. Sie hat 1999 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen in M-V absolviert und war seitdem als Staatsanwältin in Rostock tätig. Im Jahr 2008 wurde sie erstmals an die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock abgeordnet. Im März 2011 wurde Christine Busse zur Oberstaatsanwältin ernannt. Von Januar 2012 bis Juni 2013 war sie an das Justizministerium abgeordnet. Ein Jahr später wurde Christine Busse zur Leitenden Oberstaatsanwältin ernannt und gleichzeitig zur ständigen Vertreterin des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft in Rostock bestellt. Christine Busse wird mit Wirkung zum 1. August 2019 Generalstaatsanwältin in M-V.

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