Justiz M-V startet erstmals ein Mentoringprogramm

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir wollen gemeinsam für mehr Gleichberechtigung in der Führungsebene der Justiz sorgen.“

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v.l.n.r.: Ministerin Jacqueline Bernhardt, Generalstaatsanwältin Christine Busse, Präsidentin des Finanzgerichts M-V Gabriele Janke
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Nr.103/23  | 05.12.2023  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Ich freue mich, dass wir gemeinsam für mehr Gleichberechtigung in den Führungsebenen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sorgen wollen. Darum ist erstmals ein Mentoringprogramm für die Justiz aufgesetzt worden. Zusammen mit der Präsidentin des Finanzgerichts Gabriele Janke, Generalstaatsanwältin Christine Busse und weiteren Frauen in Führungspositionen wollen wir versuchen, mehr Frauen davon zu überzeugen, Leitungsposten übernehmen zu wollen. Aus gutem Grund: Denn wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats sind verfassungsrechtliche Vorgaben wie der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG. Dieser Maßstab bei allen Entscheidungen gegenüber Rechtssuchenden muss sich auch im Umgang mit den eigenen Beschäftigten wiederspiegeln. Art. 3 Abs. 2 GG und Art. 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erteilen dem Land als Arbeitgeber ausdrücklich den verfassungsrechtlichen Auftrag, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen hinzuwirken. Noch haben wir an der Stelle Nachholbedarf. An den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind derzeit 31 Prozent der Leitungspositionen von Frauen besetzt. Drei Frauen stehen einer obersten Behörde sowie einem Geschäftsbereich vor, das sind drei von sieben Führungsposten. Dagegen wird die Hälfte der Justizvollzugsanstalten in M-V bereits von Frauen geleitet. Jede Frau, die sich für eine Leitungsposition entscheidet, sollte bestärkt werden, sich auch für diese Positionen zu bewerben. Das ist ein Ziel in unserem Konzept ‚DIE Justiz 2030‘ mit dem Instrument des Mentoringprogramms“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der Landespressekonferenz zur Vorstellung des Projekts „Führungspositionen in der Justiz: Frauenförderung durch Mentoring“.

Die Präsidentin des Finanzgerichts Gabriele Janke: „Eine Justiz, die es ermöglicht, dass Frauen und Männer gleichberechtigt Führungsverantwortung übernehmen können, kann glaubhaft nach außen vermitteln, dass das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung in der dritten Gewalt gelebt wird. Hierdurch wird nicht nur die Bürgerfreundlichkeit und allgemeine Akzeptanz der Justiz in der Gesellschaft erhöht. Der gleichberechtigte Zugang zu allen Beförderungsämtern schöpft auch das Potential bestmöglich aus, welches Berufsanfänger mitbringen bzw. erwerben können, um verantwortungsvolle, gut organisierte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal motivierende Führungskräfte zu werden.“

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Mit dem Projekt wollen wir strukturellen Benachteiligungen durch eine begleitende Förderung von Frauen entgegenwirken. Frauen, die bereits Interesse an einer möglichen Karriere in der Justiz haben, sollen von den Erfahrungen und der Beratung einer Mentorin profitieren können und auf diese Weise in ihrer persönlichen Entwicklung gestützt werden. Die Mentorinnen sollen durch den Erfahrungsaustausch mit anderen Frauen in Führungsverantwortung und durch den intensiven Austausch mit der von ihnen begleiteten Mentee sowie durch die ermöglichte Netzwerkbildung und Fortbildung profitieren. Sie gewinnen durch das Projekt daher ebenfalls neue Impulse und Sichtweisen.  Das Mentoringprogramm steigert die Attraktivität als Arbeitgeberin sowie die Wertschätzung gegenüber den weiblichen Beschäftigten und fördert damit auch die Bindung in der Justiz.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Projekt stärkt die Frauen und baut Hemmnisse ab. Das übergreifende strukturelle Ziel ist erreicht, wenn eine geschlechtergerechte Verteilung der Führungsverantwortung gefördert wird. Das ist nicht von heute auf morgen machbar, aber wir gehen es jetzt an. Die Zeit ist überreif für diesen Schritt.“

Das Mentoringprogramm richtet sich ausschließlich an Richterinnen und Staatsanwältinnen im Geschäftsbereich der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Zielgruppe der Förderung sollen Frauen sein, die bereits ernannt sind. Für die Interessensbekundungsmöglichkeit der Mentees werden insbesondere Frauen angesprochen, die aus beruflichen oder privaten Gründen erst nach längerer Berufstätigkeit an einer Verwaltungstätigkeit mit Führungsverantwortung oder einer anderen beruflichen Weiterentwicklung interessiert sind. Voraussetzung soll kein Bekenntnis der Mentees zu einem Karrierestreben sein.

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