Justizministerin Bernhardt: JuMiKo fasst wegweisende Beschlüsse

Nach der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover zieht Ministerin Jacqueline Bernhardt ein positives Fazit.

Die für Justiz zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorinnen der Länder. @JM Niedersachsen Details anzeigen
Die für Justiz zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorinnen der Länder. @JM Niedersachsen
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Nr.61/24  | 06.06.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Auf der Konferenz der Justizministerinnen und –minister, kurz JuMiKo, haben wir uns über aktuelle Thematiken ausgetauscht. Neben der Frage, wie Asylverfahren beschleunigt werden können, ging es unter anderem um die Stärkung des Rechtsstaates“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Hannover.

 

Den Rechtsstaat vor Angriffen schützen

„Unser Rechtsstaat ist stark. Er soll stark bleiben und Angriffen von Demokratiefeinden weiterhin standhalten können. Daher haben wir uns auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister darauf verständigt, dass Maßnahmen zur Stärkung geprüft werden. Wichtig ist dabei, dass der im Koalitionsvertrag des Bundes enthaltene ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ tatsächlich verstetigt wird. Die Vereinbarung, verbunden mit einem Digitalpakt, ist unerlässlich, damit die Justiz der Länder dauerhaft krisenfest aufgestellt ist. Darüber hinaus haben wir uns damit befasst, wie das Bundesverfassungsgericht vor demokratiefeindlichen Einflüssen geschützt werden kann.“ Die JuMiKo hat nun entsprechende Prüfhinweise an das Bundesministerium der Justiz sowie an den Bundestag und den Bundesrat gerichtet. „Der beste Schutz unseres Grundgesetzes ist, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Grundgesetz leben und das Wahlrecht nutzen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt.

 

Asylverfahren zügiger und effizienter gestalten

Nachdem die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im März entsprechende Aufträge an die JuMiKo richteten, haben nun Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gemeinsam einen Beschlussvorschlag eingebracht. Demnach soll es den Verwaltungsgerichten möglich werden, in Asylsachen zügiger zu entscheiden. „Menschen brauchen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status. Zügigere Verfahren gehen aber hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Bundesminister der Justiz wurde nun gebeten zu prüfen, ob § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so geändert werden kann, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen. Ebenso soll geprüft werden, ob  die Geltungsdauer des § 176 der Verwaltungsgerichtsordnung verlängert werden sollte, denn die Regelung, mit der die Flexibilisierung der Kammerbesetzung ermöglicht wird, läuft am 31.12.2025 aus. Schließlich sollte durch die Änderung von § 76 Absatz 1 des Asylgesetzes erreicht werden, dass Asylstreitverfahren nicht jeweils durch die Kammer auf die Einzelrichterin oder den Einzelrichter übertragen werden müssen, sondern dass bereits kraft Gesetzes der originäre Einzelrichter entscheidet. Der Bundesjustizminister stand auf der JuMiKo dem positiv gegenüber, was ich begrüße“, so die Ministerin.

 

Familiengerichte für optimierten Opferschutz sensibilisieren

Die JuMiKo hat sich darauf verständigt, in einer Umfrage unter den Ländern zur klären, wie die Fortbildungspflicht in den Familiengerichten umgesetzt wird. „Auf der Bundesebene gibt es seit zwei Jahren diese Fortbildungspflicht. Im Sinne eines optimierten Opferschutzes ist es aus meiner Sicht an der Zeit, länderübergreifend zu betrachten, ob sich diese Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz bewährt hat. Die festgelegten fachlichen Qualifikationsanforderungen speziell für Familienrichterinnen und Familienrichter sollen sicherstellen, dass sie bestmöglich für ihre anspruchsvolle Aufgabe gerüstet sind. Zur Herbstkonferenz in Berlin werden wir das Thema erneut aufrufen, dann mit einem zusammengetragenen bundesweiten Stimmungsbild. In einem weiteren Schritt sollte evaluiert werden, wie sich die eingeführten Qualifikationsanforderungen ausgewirkt haben, um festzustellen, ob die Fortbildungspflicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Verbesserung erbringt oder nachgesteuert werden muss. Eine Familiengerichtsbarkeit, die die Rechte aller Beteiligten garantiert und dabei besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder in besonderer Weise in den Blick nimmt, ist unser aller Anliegen“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

 

Künstliche Intelligenz rechtssicher einsetzen

Die JuMiKo hat sich auch mit dem Einsatz von KI befasst. „Wir haben festgestellt, dass die Künstliche Intelligenz Gerichten und Staatsanwaltschaften durchaus in eingeschränkten Bereichen unter die Armen greifen könnte. Arbeitsprozesse aller Berufsgruppen in der Justiz könnten so verschlankt und beschleunigt werden, auch um die Funktionsfähigkeit der Justiz zu sichern. Doch um KI-Anwendungen zu entwickeln und anzulernen, ist eine große und vielfältige Datenmenge erforderlich. Dieser Prozess ist nur rechtssicher zu begleiten, wenn das nationale Urheberrecht entsprechend angepasst wird. Diese Prüfbitte an den Bundesminister der Justiz ist wichtig. Denn auch wir in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten mit unserer KI-Werkstatt an Lösungen, wie künftig KI die Justiz rechtssicher unterstützen könnte. Die Thematik muss uns auf den nächsten Konferenzen weiter begleiten, denn auch die Justiz wird um den Einsatz der künstlichen Intelligenz nicht herumkommen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo in Hannover.

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