Streitschlichtung bleibt in der Nachbarschaft ein Erfolgsrezept

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Rund zwei Drittel der zur Schlichtung angesetzten Fälle endeten 2023 mit einem Vergleich.“

Nr.85/24  | 22.07.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„268 Anträge auf Schlichtung sind im Jahr 2023 gestellt worden. Davon betraf die Hälfte Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft. Von den 137 Anträgen auf Schlichtung in Nachbarschaftsfällen waren in 110 Fällen beide Parteien zur Schlichtung erschienen. In 63 Fällen wurde am Ende ein Vergleicht geschlossen. Das zeigt, dass die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmänner in gut zwei Dritteln der Fälle, in denen die Parteien zur Schlichtung erscheinen, Streitigkeiten in der Nachbarschaft gütlich beenden konnten. Damit ist die Erfolgsquote der Schiedspersonen in Nachbarschaftssachen seit Jahren stabil. Dennoch gibt es Streitigkeiten, die vor Gericht landen, wenn der Schlichtungsversuch nachweislich gescheitert ist. Bei einigen Beleidigungen ist ein Schlichtungsverfahren vorzuschalten, bevor Klage erhoben werden kann. Auch bei Nachbarschaftssachen, etwa bei Streitigkeiten wegen überhängender Äste, Beeinträchtigungen wegen starken Rauchs oder Lärms sind Schiedsleute zunächst einzuschalten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

 

„Im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind in landesweit insgesamt 119 Schiedsstellen aktuell 226 Schiedspersonen engagiert. Die Zahl der Anträge auf Schlichtung liegt seit Jahren zwischen 250 und knapp 300 im Jahr. Ich danke den ehrenamtlich tätigen Schiedsleuten in den Gemeinden sehr für ihr Engagement. Sie haben eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ihnen mitunter oft Geduld abverlangt. Sie sind es, die Menschen, die sich einer Schlichtung zunächst versperren, in einer Schlichtungsverhandlung doch noch zusammenbringen. Im besten Fall können sie den Streit mit einem Vergleich beenden. Somit tragen sie engagiert zum Frieden in der Nachbarschaft bei. Ein verständnisvolles und auch friedliches Miteinander kann kein Gesetz verordnen. Einige dieser wichtigen Streitschlichterinnen und Streitschlichter habe ich in den vergangenen Jahren mit dem Ehrenamtspreis der Justiz auszeichnen dürfen. Das war mir ein Herzensanliegen“, so Justizministerin Bernhardt.

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