Mecklenburg-Vorpommern sucht „Frau des Jahres“ 2025

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt bitten um Vorschläge bis 30. Oktober 2024.

Nr.95/24  | 11.09.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Die Landesregierung wird den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement und für ihre Leistungen auch im nächsten Jahr danken. Die Auszeichnung „Frau des Jahres“ wird zum siebten Mal vergeben. Gewürdigt werden mit dieser Auszeichnung Frauen seit dem Jahr 2019.

„Seit 2019 verleihen wir die Aus­zeich­nung ‚Frau des Jahres des Landes Meck­len­burg-Vor­pom­mern‘. Mit dieser Ehrung würdigen wir das Engagement von Frauen, die Außergewöhnliches leisten und mit ihrem Einsatz ob in Beruf, Familie oder im Ehrenamt die Gesellschaft voranbringen und den Zusammenhalt stärken. Auch wenn die Auszeichnung jedes Jahr an eine einzelne Frau verliehen wird, steht sie doch für die Anerkennung aller Frauen, die etwas bei uns bewegen“ sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die rot-rote Landesregierung macht Frauen sichtbarer. Wir würdigen Verdienste und Engagement auf allen Ebenen. Die öffentliche Wahrnehmung für das Wirken von Frauen ist noch immer nicht präsent genug. Daher freue ich mich auf viele neue Vorschläge für engagierte Frauen, die im nächsten Jahr geehrt werden sollen.“

Die Landesregierung bittet um Vorschläge bis zum 30. Oktober 2024. Vorgeschlagen werden können engagierte Frauen, die zum Beispiel auch durch eine einmalige, besondere Aktion oder Leistung aufgefallen sind. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist. Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern. Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person können bis einschließlich 30. Oktober 2024 beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden. Füllen Sie bitte das ->Musterblatt aus und senden Ihren Vorschlag per E-Mail an

fraudesjahres@jm.mv-regierung.de

oder per Brief an

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
Stichwort „Frau des Jahres“
Puschkinstraße 19 - 21
19055 Schwerin.

Die Auszeichnung wird auf dem Empfang zum Frauentag im März 2025 von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt erfolgen.

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