Todesfall in der JVA Waldeck

Heute ist ein 41-jähriger Strafgefangener verstorben. Es gibt keine Anzeichen auf Suizid oder Fremdeinwirkung.

Nr.119/24  | 07.11.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Am heutigen Vormittag ist in der Justizvollzugsanstalt Waldeck ein 41-jähriger polnischer Gefangener leblos in seinem Haftraum aufgefunden worden. Trotz sofort eingeleiteter Reanimation durch die Bediensteten konnte der unverzüglich verständigte Notarzt nur noch den Tod feststellen. Er war in ärztlicher Behandlung. Nach jetzigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf einen Suizid oder Fremdverschulden. Die Gerichtsmedizin und die Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet.

Der Gefangene befand sich seit Ende Oktober 2024 in sogenannter Ungehorsamshaft (§ 230 StPO). Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen der JVA Waldeck wird das Kriseninterventionsteam einbezogen.

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