Einige Hürden für Betreuerinnen und Betreuer noch zu hoch

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sprach bei einem Treffen mit dem BdB-Landesverband über aktuelle Themen der Betreuung.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht mit Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern in Neustadt-Glewe. @JM Details anzeigen
Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht mit Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern in Neustadt-Glewe. @JM
Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht mit Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern in Neustadt-Glewe. @JM
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Nr.145/24  | 18.12.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hat eine Einladung des Landesverbandes des Bundes der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, BdB, zu einem Gespräch nach Neustadt-Glewe eingelöst. Ein Thema: der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern. „Dieser Gesetzentwurf ist derzeit in der parlamentarischen Debatte. Als Mecklenburg-Vorpommern werden wir dieses Verfahren sehr genau begleiten. Das Augenmerk werden wir darauflegen, dass auch alle Bereiche der rechtlichen Betreuungen mitgedacht werden. Wichtig ist, dass es einen bundesweiten Konsens gibt, um die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Bereits auf unserer Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, kurz JuMiKo, haben wir Ende November einen wichtigen Beschluss für Betreuerinnen und Betreuer gefasst. Wir waren und sind uns einig, dass das besondere Engagement ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer nicht durch unnötige bürokratische Hürden erschwert werden darf. Daher haben wir erneut den Bundesminister der Justiz gebeten zu prüfen, ob der Abbau von Bürokratie möglich ist“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

„Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer müssen seit Januar 2023 ein Führungszeugnis vorlegen, bevor sie eine Betreuung übernehmen dürfen. Dieser Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit ist wichtig und dient dem Schutz der zu Betreuenden. Doch der Aufwand, um das Dokument zu erhalten ist sehr hoch und führt nicht selten zu Verzögerungen des Verfahrens. Wie schon im Mai 2023 gefordert, hat die JuMiKo daher erneut den Bundesminister der Justiz, gebeten, den Betreuungsbehörden zu ermöglichen, mit Einwilligung der ehrenamtlichen Betreuerin oder des ehrenamtlichen Betreuers ein Führungszeugnis für diesen einzuholen. Es wäre für die Sicherstellung der Betreuung darüber hinaus hilfreich, die Gültigkeitsdauer des Führungszeugnisses sowie der Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von drei auf sechs Monate zu verlängern. Das würde ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichte entlasten“, so Justizministerin Bernhardt.

„Auch für die Registrierung als berufliche Betreuerin oder Betreuer ist ein Abbau bürokratischer Hürden denkbar. Der Nachweis der ausreichenden Sachkunde für diese Tätigkeit ist wichtig, um eine hohe Qualität der beruflichen Betreuung sicherzustellen. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister waren wir uns jedoch einig, dass der Berufseinstieg erleichtert werden sollte, um eine ausreichende Zahl an beruflichen Betreuern zur Unterstützung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, zu gewinnen. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten zu prüfen, ob Bewerberinnen und Bewerbern für die berufliche Betreuung eine vorläufige Registrierung ermöglicht werden kann, wenn sie die Sachkunde bereits zu wesentlichen Teilen nachweisen können. Auch die Möglichkeit, noch vor der vollständigen Absolvierung eines Sachkundelehrgangs bereits die praktische Tätigkeit aufzunehmen, würde Interessenten für das Amt der Betreuerin oder des Betreuers den Berufseinstieg finanziell erleichtern und damit zur Attraktivität der Wahl dieses Berufs beitragen. Wir sind auf ehrenamtliche sowie berufliche Betreuerinnen und Betreuer gleichermaßen angewiesen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

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