„Bund muss finanziell dauerhaft den Gewaltschutz unterstützen.“

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt äußert sich vor der Sitzung des Bundesrates zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes.

Nr.147/24  | 20.12.2024  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Der Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen. Denn häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt muss nachhaltig und wirkungsvoll entgegengetreten werden. Außerdem ist die Istanbul-Konvention auf allen staatlichen Ebenen umzusetzen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass das Thema in der Länderkammer besprochen wird“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrates am Freitag.

„Der Gesetzentwurf soll einen bundesweiten Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sichern. Gleichzeitig sind rechtliche und auch finanzielle Auswirkungen auf die Länder vorgesehen. Ich plädiere ausdrücklich dafür, dass eine ausreichende und langfristige finanzielle Unterlegung dieser Anforderungen durch den Bund gewährleistet wird, damit die Länder die vorgesehenen Vorgaben umsetzen können. Es bedarf einer dauerhaften finanziellen Beteiligung des Bundes, denn die finanzielle Belastung der Länder für ein funktionierendes Beratungs- und Hilfenetz fällt dauerhaft an. Allerdings wird schon jetzt deutlich, dass der Bund seine Finanzierungsbeteiligung befristet und nicht bedarfsgerecht ausstattet. Ich fordere vom Bund, sich angemessen und auskömmlich einzubringen. Gewaltschutz ist Aufgabe aller. Nur so kann die Umsetzung dieses so wichtigen Vorhabens in den Ländern gelingen“, sagt Ministerin Bernhardt.

„Wir wollen allen, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, Hilfe ermöglichen. Die Istanbul-Konvention gibt uns klare Richtwerte und Leitlinien vor. An diesen sollten wir uns orientieren. Gerade im Hinblick auf den personellen und sachlichen Anwendungsbereich sollte klar erkennbar sein, für welche Bereiche das Hilfesystem zuständig sein soll, was es realistisch leisten kann und in welchen Bereichen andere Dienste und Hilfseinrichtungen zuständig sind. Wir müssen schnell handeln. Der Entwurf bietet die Chance auf nachhaltige und langfristig stabile Strukturen. Die vorgesehene Pflicht der Länder, ein entsprechendes Angebot vorzuhalten und notwendige Strukturen wie die vorgesehene Landesstelle einzurichten, braucht Planung. Das sollte im Gesetzentwurf berücksichtigt werden“, sagt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

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