Bundestagswahl wird auch in den Justizvollzugsanstalten vorbereitet
Für alle inhaftierten, wahlberechtigten Personen werden Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung zur Verfügung gestellt.
Auch in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bundestagswahl vorbereitet. Es sind zurzeit ungefähr 700 wahlberechtigte Gefangene im Land. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hat aus diesem Anlass der Leitung der JVA Waldeck eine ->Broschüre der Landeszentrale der politischen Bildung zu den Fragen rund um den Ablauf der bevorstehenden Bundestagswahl überreicht: „Selbstverständlich ermöglichen wir auch den Menschen hinter Gittern das Recht auf freie Wahlen. Daher haben wir allen Justizvollzugsanstalten diese Broschüre zur Verfügung gestellt. Interessierten Gefangenen wird sie übergeben. In den Broschüren wird erklärt, was am 23. Februar mit den Stimmen der Wählerinnen und Wähler entschieden und wie die Briefwahl beantragt wird. Wahlkampfveranstaltungen wird es in den Justizvollzugsanstalten nicht geben. Auch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Neutralität verpflichtet“, so Justizministerin Bernhardt in Waldeck.
Im geschlossenen Justizvollzug ist nur die Briefwahl möglich. Die Unterlagen müssen von den Gefangenen entsprechend ihrer Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Die Bediensteten stehen bereit, wenn Insassen Hilfen benötigen, um die Antragsformulare für die Briefwahlunterlagen auszufüllen. Bei der Stimmabgabe wird der Wahlgrundsatz der geheimen Wahl beachtet. Gefangene, die im offenen Vollzug untergebracht sind, können am 23. Februar 2025 mit entsprechenden Haftlockerungen selbstständig ins Wahllokal gehen.
„Demokratie macht vor Gefängnismauern nicht Halt. Die Ausgestaltung des Vollzugsalltags liegt im politisch-demokratischen Gestaltungsspektrum. Allen Gefangenen soll nach der Haftentlassung die Möglichkeit gegeben werden, sich ohne neue Straftaten in einer demokratischen und toleranten Gesellschaft wiedereinzugliedern. Diese Voraussetzungen werden durch freie Wahlen geschaffen“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.