Justizministerin Bernhardt begrüßt Betreuungsverbesserung
Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das u.a. die Vergütung bei Betreuungen neu regelt und Betreuungsgerichte entlasten soll.
Für eine verbesserte Vergütung von Betreuerinnen und Betreuer hat der Bundesrat heute dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. „Aus Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben wir den Entwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung, der mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz nunmehr zusammengeführt wurde, sehr genau begleitet. Unser Augenmerk lag neben einer Anpassung der Vergütung auch darauf, dass die Änderungen zugleich zu einer Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern beitragen. Wichtig ist, dass es zu dem Gesetz einen bundesweiten Konsens gibt, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt anlässlich der Abstimmung im Bundesrat.
„Die weitere inflationsbedingte Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich 12,7 Prozent für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 ist unumgänglich. Auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die der Bundesgesetzgeber als Zwischenlösung geschaffen hat, wird zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Das Gesetzesvorhaben, welches auch eine moderate Anhebung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer vorsieht, ist daher folgerichtig. Somit ist die Zustimmung der Länder für das Gesetz im Bundesrat noch rechtzeitig. Dies gilt für Mecklenburg-Vorpommern vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel im Landeshaushalt. Das Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und auch -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.
Abgestimmt wurde am Freitag über das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts.