Psychosoziale Prozessbegleitung

Die "Psychosoziale Prozessbegleitung" ist vom Justizministerium im Jahr 2010 als Projekt des Landes gestartet worden. Seit Januar 2017 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sin. Diese Menschen haben nun Anspruch kostenfreie fachliche Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung. Die Ausübung sexueller und körperlicher Gewalt gegen Mädchen und Jungen gehört zu den schlimmsten Straftaten.

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Nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch ihre Familienmitglieder und ihnen nahestehende Personen geraten in schwere seelische und soziale Konflikte und Unsicherheiten. Vor allem dann, wenn die Gewalt innerhalb der Familie oder des vertrauten Umfeldes stattgefunden hat. Das soziale Gefüge gerät ins Wanken.

Die Betroffenen, die Kinder selbst oder ihre Angehörigen sind nicht sicher, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen. Mit der Anzeigeerstattung sind meist unangenehme Gefühle verbunden, aber auch der Wunsch nach Gerechtigkeit.

Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, was auf sie zukommt oder haben falsche Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren. Diese Unsicherheit macht Angst – und kann die Aussagefähigkeit beeinträchtigen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind oft die einzigen Zeuginnen und Zeugen. Daher ist der Ausgang des Verfahrens in hohem Ausmaß von ihrer Aussage abhängig. Dieser Druck soll den Opfern genommen werden. Den Betroffenen soll geholfen werden, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden.

Unter KONTAKT finden Sie Ansprechpartner für die psychosoziale Prozessbegleitung.

Kontakt

Sarah Kokemüller
STARK MACHEN e.V.
Ernst-Haeckel-Str. 1
18059 Rostock
Telefon: (0176) 56833568
Katrin Fandrich
Der Kinderschutzbund – Kreisverband Schwerin e.V.
Perleberger Straße 22
19063 Schwerin
Telefon: (0385) 3968 373; (0171) 4794 666
Toralf Längert
17498 Wackerow
Telefon: (0171) 3112578
Beate Müller
Neubrandenburg
Einsatz für den LG-Bezirk Neubrandenburg
Aufgaben: Übernahme der Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche sowie Heranwachsende bis 21 Jahren.
Telefon: (0395) 57082370; (0174) 1026086
Ina Pellehn
fair - gewaltfrei und selbstbestimmt e.V.
Frankendamm 5
18439 Stralsund
Einsatz im LG-Bezirk Stralsund
Telefon: (03831) 6679363
LOBBI e.V.
Claudia Teichmann
LOBBI.west
Begleitung in vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
Budapester Straße 7
18057 Rostock
Telefon: (0381) 2009377 (0170) 5282997
Webseite: Lobbi e.V.
Ute Wierlemann
pro familia Bergen auf Rügen
Psychosoziale Prozessbegleiterin
Stralsund, Rügen, Greifswald
Markt 10
18528 Bergen auf Rügen
Einsatz nur im LG-Bezirk Stralsund
Telefon: (03838) 24574; (0176) 221 603 74
S. Drews
STARK MACHEN e.V.
Ernst-Haeckel-Str. 1
18059 Rostock
Aufgaben: Einsatz für den Landgerichtsbezirk Rostock
Telefon: (0176) 568 33 568
Kathrin Schelhase
Aufgaben: Einsatz im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte
Telefon: (0175) 998 468 3
Daniela-Ingrid Oberth
Zu den Tannen 5a
18107 Lichtenhagen
Telefon: (0152) 066 517 79
Opferhilfe Rostock
Schröderstrasse 22
18055 Rostock
Telefon: (0381) 4907460
Annette Hochhardt
Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt
Ziegenmarkt 4-7
19370 Parchim
Telefon: (03871) 265977; (0151) 1530 5926
Carmen-Sylva Fuchs
Quo Vadis e.V.
Helmut-Just-Straße 4
17036 Neubrandenburg
Telefon: (0395) 5706661; (0176) 99567559
Anne Haerting
fair - gewaltfrei und selbstbestimmt e.V.
Frankendamm 5
18439 Stralsund
Aufgaben: Einsatz im LG-Bezirk Stralsund
Telefon: (03831) 6679363
Anja Wieland
STARK MACHEN e.V. – BeLa Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt Vorpommern
Semlower Straße 13
18439 Stralsund
Telefon: (0159) 04692083

Mehr zum Opferschutz finden Sie -> HIER.

Für Fragen rund um die Opferhilfe ist die Beauftragte für die Opferhilfe der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. -> HIER KLICKEN

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Psychosoziale Prozessbegleitung

Seit 2010 wird in Mecklenburg-Vorpommern minderjährigen Opfern von Gewalt- oder Sexualstraftaten psychosoziale Prozessbegleitung angeboten. Seit 2017 gibt es einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch, mittlerweile auch für schutzbedürftige Erwachsene. Dank der Vorreiterrolle unseres Landes wird somit der Opferschutz in ganz Deutschland gestärkt.

Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung" in Mecklenburg-Vorpommern
 
Fachtagung in Berlin am 7. April 2014
Fachtagung: Psychosoziale Prozessbegleitung "Zeugen-Mut statt Opfer-Angst"

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Projekt „Psychosoziale Prozessbegleitung“ aus dem Jahr 2010 im Jahr 2014 zu einem landesweit ausgebauten Angebot geworden. Das Engagement aus Mecklenburg-Vorpommern war maßgeblich an der bundesweiten Gesetzgebung beteiligt. Seit Januar 2017 ist die psychosoziale Prozessbegleitung bundesweit gesetzlicher Anspruch für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die durch sexuelle oder körperliche Gewalt verletzt wurden. Auf einer Fachtagung im April 2014, dem Jahr des Vorsitzes Mecklenburg-Vorpommerns der Justizministerkonferenz, wurden Erfahrungen der psychosozialen Prozessbegleitung ausgetauscht. Hier finden Sie den Tagungsband als pdf.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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