Psychosoziale Prozessbegleitung
Seit 2010 wird in Mecklenburg-Vorpommern minderjährigen Opfern von Gewalt- oder Sexualstraftaten psychosoziale Prozessbegleitung angeboten. Seit 2017 gibt es einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch, mittlerweile auch für schutzbedürftige Erwachsene. Dank der Vorreiterrolle unseres Landes wird somit der Opferschutz in ganz Deutschland gestärkt.
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