ASP: Betriebe in Sperrzone unterliegen Verbringungsverboten

Nr.140/2024  | 12.06.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Aufgrund der amtlichen Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald am 05.06.2024 wurde durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde unverzüglich eine Sperrzone, bestehend aus einer Schutz- und Überwachungszone mit einem Radius von 3 und 10 Kilometer, um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Schweine haltende Betriebe, die sich in dieser Sperrzone befinden, unterliegen zurzeit Verbringungsverboten.

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vom 06.06.2024, aus der auch die betroffenen Gebiete und die bestehenden Verbote ersichtlich sind, kann im Internet (https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_7471_1.PDF?1717685612) abgerufen werden.

„Schweinehaltungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die außerhalb der aufgrund des ASP-Ausbruches eingerichteten Sperrzone liegen, sind derzeit nicht von tierseuchenrechtlichen Sperrmaßnahmen für Verbringungen von lebenden Schweinen betroffen“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Da Mecklenburg-Vorpommern auch Bestandteil der Europäischen Union (EU) und damit des EU-Binnenmarktes ist, werden durch die zuständigen Dienststellen der EU bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die ASP erlassen. Diese Sofortmaßnahmen sind primär Handelsrestriktionen, die eine weitere Verbreitung des Virus innerhalb der EU eindämmen sollen.

Mit einer Veröffentlichung der Sofortmaßnahmen im EU-Amtsblatt wird in Kürze gerechnet. „Welche konkreten Einschränkungen der ASP-Ausbruch im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen von Exporten von lebenden Schweinen sowie Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnissen nach Staaten außerhalb der EU hat, kann momentan noch nicht abgeschätzt werden, da bei den Exporten in erster Linie die konkreten tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Zielstaates gelten“, sagte Minister Backhaus. Aufgrund der Gesamtlage hinsichtlich der ASP in der EU bzw. in der Bundesrepublik Deutschland haben viele Zielstaaten außerhalb der EU, bereits vor dem aktuellen Fall in Vorpommern-Greifswald, den Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleisch gesperrt bzw. unter bestimmten Vorgaben eingeschränkt.