Fischereidokumente für MV ab heute bequem von zu Hause erwerben

Nr.301/2024  | 10.12.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes im Sommer 2024 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns den Weg für die weitere Digitalisierung der Fischereiverwaltung frei gemacht.

Bisher konnte der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe, die für die Gültigkeit des Fischereischeines im jeweiligen Kalenderjahr notwendig ist, nur bei den 117 örtlichen Ordnungsbehörden und den beteiligten Ausgabestellen als Klebemarke für den Fischereischein erworben werden.

Ab heute ist der Erwerb nun auch digital möglich. In dem vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bereitgestellten Online-Shop kann unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/ neben den Angelerlaubnisscheinen für die Küstengewässer auch der Nachweis für die Entrichtung der Fischereiabgabe bequem von zu Hause aus ohne weiteren Behördengang erworben werden. Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe wird dann als pdf-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden. Bei einem Verlust kann das Dokument beim LALLF MV erneut angefordert werden.

Gleichzeitig mit der digitalen Entrichtung der Fischereiabgabe wurde auch der Touristenfischereischein digitalisiert. Viele Urlauber aus anderen Bundesländern haben sich immer wieder für eine einfachere Möglichkeit der Erteilung dieser Ausnahmeregelung ausgesprochen. Wer noch keinen Fischereischein besitzt, aber dieses Hobby gern ausprobieren möchte, kann nun ebenfalls ohne Behördengang seinen auf 28 Tage befristeten Fischereischein schon von zu Hause aus beantragen und per Email erhalten. 

 

Hintergrund

Für das Angeln sind gültige Fischereidokumente erforderlich. Neben der Angelerlaubnis, die vom Fischereirechtsinhaber des Gewässers ausgegeben wird, betrifft dies auch den Fischereischein. Fischereischeine sind nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr eine staatliche Fischereiabgabe entrichtet wird. Diese kostet in Mecklenburg-Vorpommern 10 Euro je Kalenderjahr. Die Fischereiabgabe aus MV kann wie bisher als Klebemarke für den Fischereischein oder nun neu auch als digitaler Nachweis erworben werden. Die Fischereiausübung ohne Nachweis einer gültigen Fischereiabgabe für das Kalenderjahr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird im Rahmen von Kontrollen der Fischereiaufsicht und der Wasserschutzpolizei als Anzeige aufgenommen. Im Jahr 2023 beinhalteten 10 % der Anzeigen der Kontrollbefugten die Verwendung eines ungültigen Fischereischeines.

Touristen aus anderen Bundesländern oder Staaten, die keinen Fischereischein auf der Basis einer bestandenen Fischereischeinprüfung besitzen, können für das Angeln an den Küsten- oder Binnengewässern des Landes M-V einen Touristenfischereischein erwerben. Die Sachkunde für das Angeln wird durch die Bereitstellung einer Begleitbroschüre vermittelt. Der Touristenfischereischein ist in den Binnen- und Küstengewässern des Landes M-V für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage gültig und kostet 24 Euro (als digitales Dokument 23 Euro). Bei einer Anreise am Wochenende gestaltete sich der Erwerb des Dokumentes teilweise schwierig, da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden am Wochenende nicht geöffnet haben. Mit der Bereitstellung einer digitalen Lösung wird vielen anglerisch interessierten Touristen eine unbürokratische Möglichkeit für den Erwerb angeboten.