LNG-Terminal in Mukran darf mit Einschränkungen in Übergangs­phase weiterbetrieben werden

Nr.311/2024  | 20.12.2024  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Der LNG-Betrieb am Standort Mukran wurde heute durch das StALU Vorpommern über den 31.12.2024 hinaus übergangsweise bis zum Abschluss eines Änderungsgenehmigungsverfahrens in eingeschränktem Umfang zugelassen. Dazu erklärt Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus:

„Die Deutsche Regas hatte angekündigt, den Betrieb des LNG Terminals ohne Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und Landstrom fortführen zu wollen. Dies ist Gegenstand des Änderungs­genehmigungsverfahrens. Durch entsprechend restriktive Inhalts- und Nebenbestimmungen wird sichergestellt, dass in der Übergangsphase bis zur Erteilung der Änderungsgenehmigung keine schädlichen Umweltauswirkungen von dem LNG Betrieb zu erwarten sind. So wurde u.a. festgelegt, dass die Betriebszeit der Kessel sowie der beiden Verbrennungsmotoren der FSRU „Energos Power“ ohne SCR-Katalysatoren bis zum 30.06.2025 maximal mit einem Umfang von 70 Prozent zulässig ist. Die Abgassysteme der FSRU „Energos Power“ sind mit SCR-Katalysatoren bis spätestens 30.06.2025 nachzurüsten. Für die FSRU „Energos Power“ sowie die FSRU „Neptune“ ist spätestens bis zum 31.03.2025 ein konkretes Schallmaßnahmenpaket umzusetzen. Die Genehmigung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Wir werden auch weiterhin sehr genau hinschauen und überwachen, wie das Unternehmen am Standort Mukran verfährt“, so Minister Backhaus.