Düngegesetz: Backhaus fordert unbürokratische Maßnahmen und Wirkungsmonitoring

Nr.042/2025  | 19.02.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

„Die Änderung des Düngegesetzes muss von der künftigen Bundesregierung zügig angegangen werden.“ – Dies forderte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute auf dem Boden- und Düngungstag MV in Linstow. Kompromissverhandlungen zur Änderung des Düngesetzes, insbesondere zur ersatzlosen Aufhebung der Stoffstrombilanz, scheiterten jüngst am Bund und Teilen der Länder.

„Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor daran gelegen, Mehrbelastungen für die Betriebe zu vermeiden. Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten. Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, führte der Minister aus.

Er betonte, dass der Grundwasserschutz von überragendem öffentlichen Interesse sei und die konsequente Umsetzung der Düngeverordnung dabei einen maßgeblichen Einfluss habe. „Allerdings ist die Auswaschung und Verlagerung von Nitrat ein komplexes Problem für das es kein Patentrezept gibt. Ergriffene Maßnahmen müssen immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden“, sagte Backhaus weiter. Eine einfach umzusetzende Maßnahme wäre eine allgemeine Absenkung der N-Düngebedarfe für alle Flächen um 10 % und keine Differenzierung zu den ausgewiesenen mit Nitrat belasteten Gebieten. Daneben gelte der Anbau von Zwischenfrüchten als effektive Maßnahme, um Nitrateinträge aus dem Boden in das Grundwasser zu vermindern.

„Erst wenn wir die Wirkung der mit der Düngeverordnung ergriffenen Maßnahmen nachgewiesen ist, kann eine Änderung der Düngeverordnung und damit eine Maßnahmendifferenzierung mit der Europäischen Kommission verhandelt werden“, so der Minister. Im Rahmen des Wirkungsmonitorings könne auch geprüft werden, wie effizient ein Betrieb mit Nährstoffen umgeht. „Die Ergebnisse können als Grundlage für eine mögliche Maßnahmendifferenzierung in den roten Gebieten dienen“, betonte Backhaus. Daneben könnten freiwillige Teilnahme an sonstigen Maßnahmen, wie Aufweitung betrieblichen Fruchtfolge durch Integration neuer Kulturen, in Kombination mit gewässerschonenden Maßnahmen für Maßnahmendifferenzierung herangezogen werden.

„Wichtig ist, dass die Maßnahmen an die jeweiligen Standortbedingungen angepasst sind, um eine größtmögliche Wirkung entfalten zu können. Dies muss auf Bundeseben diskutiert werden, um Wege für eine umweltschonende aber marktwirtschaftlich stabile Landwirtschaft zu finden. Auch die Forschung in diesem Bereich sollte konsequent fortgeführt werden“, sagte Minister Backhaus abschließend.