Jahresbilanz: Windkraftausbau in MV kommt voran – 198 neue Anlagen genehmigt
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2024 88 Verfahren auf Errichtung von Windenergieanlagen beschieden – so viele wie seit 2018 (48) nicht mehr.
Im Rahmen dieser 88 Verfahren wurden 37 Genehmigungen für 198 Windenergieanlagen mit einer Leistung von mehr als 1.000 Megawatt und einem Investitionsvolumen von fast 1,8 Milliarden Euro erteilt. Im Vorjahr waren es 51 Verfahren, darunter 37 Genehmigungen für 126 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 671 Megawatt und einem Investitionsvolumen von mehr als 1 Milliarde Euro. Damit liegt das Land nach der Erhebung der Fachagentur Wind und Solar auf dem fünften Platz aller Bundesländer.
„Wir sind auf einem sehr guten Weg“, bilanzierte Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus, der im April 2023 dafür gesorgt hat, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt – vereint wurde.
Gleichwohl räumte er ein, dass der Antragsstau der vergangenen Jahre – also die Anzahl der Gesamtverfahren – aufgrund von vielen Neuanträgen nur minimal abgebaut werden konnte. „Allein in 2024 sind 81 Neuverfahren hinzugekommen, sodass sich aktuell 291 Verfahren mit 1.157 Windenergieanlagen bei den Ämtern in der Bearbeitung befinden. Ins Jahr 2024 gestartet sind wir mit 297 Verfahren. Es ist also ein regelrechter Kampf gegen Windmühlen, aber ich bin zuversichtlich, dass unsere Strategie aufgeht und wir mittelfristig weitere Erfolge verbuchen können“, wertete Backhaus.
Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. Ein Grund sind die langen Liegezeiten der Altverfahren vor der Zuständigkeitsänderung. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.
Derzeit laufen gegen 24 Verfahren mit 74 Windenergieanlagen Untätigkeitsklagen und 10 Klagen gegen beschiedende Verfahren.
Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.834 Windenergieanlagen in Betrieb.
Nach Aussage der Fachagentur Wind und Solar war das Jahr 2024 geprägt von einer beispiellosen Entwicklung der Genehmigungszahlen für neue Windenergieanlagen in Deutschland. Rund 2.400 Anlagen mit gut 14.000 Megawatt Leistung wurden bundesweit von den Behörden neu zugelassen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 85 Prozent.