Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) in Mecklenburg-Vorpommern
Förderperiode 2021 – 2027
Das Ziel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) ist es, die Gemeinsame Fischereipolitik, die Meerespolitik der Union und die internationalen Verpflichtungen der Union im Bereich der Meerespolitik gezielt aus dem Unionshaushalt zu unterstützen.
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist an der Durchführung des EMFAF beteiligt. Das deutsche Programm für den EMFAF wurde im November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Mecklenburg-Vorpommern setzt mit der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds“ – kurz FischFöRL EMFAF M-V die Vorschriften zur Förderung im Rahmen des genannten Fonds um.
Ziele der Förderungen sind:
- Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten durch Innovationen und Investitionen, Diversifizierung, Verbesserung der Organisation der Fischerei und der Infrastruktur,
- insbesondere Unterstützung der Ostseefischerei und der damit verbundenen Strukturen aufgrund der insgesamt besonders schwierigen Bedingungen,
- Unterstützung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten durch Vorhaben der lokalen Entwicklung nach dem Button- Up-Prinzip, darunter insbesondere der Küstengemeinden bei der Erschließung neuer Wirtschaftstätigkeiten und von Projekten, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Lebensqualität verbessern,
- Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der Kontrolle und wirksamen Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik,
- Beiträge zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme, darunter auch Bestandserhaltungsmaßnahmen,
- Unterstützung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten durch Innovationen und Investitionen,
- Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
- Sektor übergreifend die Verbesserung der Energieeffizienz, darunter auch durch Unterstützung von Unternehmen zur betriebsbezogenen Energieversorgung über Photovoltaikanlagen.
Dafür stehen dem Land bis Ende 2029 Mrd. 46,9 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die mit kommunalen und Bundesmitteln sowie mit bis zu 15,3 Millionen Euro Landesmitteln als nationale Kofinanzierung unterstützt werden.
→ Hier gelangen Sie zu den Antragsformularen
→ Hier gelangen Sie zu den Informationspflichten der Begünstigten, der Logoleiste und dem Hinweisschild
→ Hier gelangen Sie zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem Beschwerdemanagement
Wichtige Informationen und Unterlagen
- EMFAF Förderleitlinien.pdf (PDF, 0,81 MB)
- Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates (PDF, 2,67 MB) vom 24. Juni 2021, Amtsblatt der Europäischen Union vom 30. Juni 2021
- Operative Leitlinien für Empfänger/-innen von EU-Fördermitteln.pdf (PDF, 1,18 MB) Stand: März 2021