Hinweise zur BNR-ZD
Was ist eine BNR-ZD?
Nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 2021/2116 benötigen die Agrarverwaltungen für die einheitliche Umsetzung der Verwaltungssysteme zur Bearbeitung der EU-Agrarfördermittel des EGFL und des ELER ein einheitliches System zur Erfassung jedes Begünstigten, der einen Antrag nach den Verordnungen (EU) 2021/2115 und 2021/2116 stellt. In Deutschland wurde dafür die BNR-ZD (Betriebsnummer auf der Zentralen Datenbank) eingeführt.
Eine BNR-ZD ist eine 12-stellige Betriebs- oder Antragstellernummer. Allen Antragstellenden für Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in ganz Deutschland darf jeweils nur eine einzige BNR-ZD zugeordnet sein. Sie wird auf vorherigen schriftlichen Antrag erteilt.
Aufbau der BNR-ZD:
- 2 Stellen Bundesland: 13 = Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
- 1 Stelle Regierungsbezirk: einheitlich 9 = Mecklenburg-Vorpommern
- 2 Stellen für Landkreise und kreisfreie Städte
- 3 Stellen für die Gemeinde
- 4 Stellen fortlaufend für Betriebe/Personen/Gemeinden/Gemeindeverbände und so weiter
Sämtliche BNR-ZD werden in einer bundeseinheitlichen Datenbank (ZID) registriert und miteinander abgeglichen.
Die BNR-ZD ist bei jedem Förderantrag für Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und reinen Landes- Maßnahmen anzugeben.
Wie komme ich zu einer BNR-ZD?
Zuständig für die Vergabe einer BNR-ZD sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU). Bitte registrieren Sie sich bei dem StALU, in dessen Bereich sich Ihr Wohn- oder Geschäftsort befindet.
Antragstellende, die nicht MV beheimatet sind, haben ihre BNR-ZD bei der jeweils nach Landesrecht zuständigen Stelle in dem der Betriebsinhabende den Betriebssitz hat, zu beantragen. Der für die Bestimmung der zuständigen Stelle maßgebliche Betriebssitz ist der Ort, der im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes liegt, dass für die Festsetzung der Einkommenssteuer des Betriebsinhabers zuständig ist.
Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist der maßgebliche Betriebssitz der Ort an dem sich die Geschäftsstelle befindet.
Wird der Antrag nicht als Betrieb gestellt, ist die BNR-ZD bei der jeweils zuständigen Stelle des Landes in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellenden liegt, zu beantragen.
Für den Fall, dass sich die entsprechende Behörde in dem anderen Bundesland nicht bereit erklärt, eine BNR-ZD für den Antragstellenden zu vergeben, ist bei der Vergabe der Betriebsnummer so zu verfahren wie bei ausländischen Antragstellenden. In diesem Fall richtet sich der Regionalbezug zur Vergabe der BNR-ZD nach dem Investitionsort.
Erstantragstellende nutzen das Formular „Stammdatenbogen“ und reichen das vollständig ausgefüllte unterzeichnete Formular per E-Mail ein.
Natürliche Personen dürfen nur mit den in den amtlichen Ausweisdokumenten eingetragenen Vor- und Nachnamen erfasst werden. Bei den nicht-natürlichen Personen muss die korrekte Angabe der Firma aus den amtlichen Registern beziehungsweise die korrekte Bezeichnung der Körperschaft angegeben werden.
Es werden sämtliche Angaben aus dem Stammdatenformular erfasst. Diese werden für eine Reihe von fachlichen und statistischen Datenabfragen benötigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nimmt.
Muss ich eine Änderung, Betriebsübertragung oder Auflösung meines Unternehmens oder Betriebes melden?
Ja, bitte wenden Sie sich an das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Grundsätzlich wird eine BNR-ZD nur einmal pro Antragsteller oder Betrieb zugewiesen. Sofern sich aber bei der Betriebsstruktur die Rechtsform ändert, erfolgt nach der Information der zuständigen Behörde eine Überprüfung, ob eine rechtlich so erhebliche Änderung vorliegt, dass eine neue BNR-ZD erforderlich wird.
Bei Neugründung wird eine neue BNR-ZD vergeben.
Besonderheit für Antragsteller des öffentlichen Rechts
Für Antragsteller des öffentlichen Rechts, wie z.B. das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Landkreise besteht die Möglichkeit für die unterschiedlichen Bereiche innerhalb der Verwaltung, wie z.B. Naturschutz und Wasserwirtschaft zwei BNR-ZD Nummern zu beantragen. Hierbei ist im Namen die Bezeichnung des Antragstellers z.B. StALU XXX oder Landkreis XXX und anschließend der Bereich anzugeben, z.B. Bereich Naturschutz.
Alle so eingerichteten Antragsteller sind über die Anlage „verbundenes Unternehmen“ und die Mutter-/Tochterunternehmensverknüpfung mit dem Land MV oder dem Landkreis zu verbinden. Die für die Antragstellung zuständigen Mitarbeitenden der jeweiligen Bereiche, sind entsprechende Mitbenutzer einzurichten. Die Einrichtung erfolgt eigenständig durch den jeweiligen Bereich auf der ZID-Datenbank.