Informationsblatt Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen

Die Länder sind seit 2010 verpflichtet, von Abfallentsorgungsanlagenbetreibern Sicherheitsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erheben. Dies dient der Risikominimierung für die öffentliche Hand, im Falle einer Insolvenz des Betriebes die Entsorgung der noch auf dem Betriebsgelände lagernden Abfälle finanzieren zu müssen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Festlegungen zur Art und Weise der Erhebung sowie zur Berechnung der Sicherheitsleistungen mit Erlass des Wirtschaftsministeriums geregelt und durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als Genehmigungsbehörde umgesetzt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Faltblatt.