Abfallwirtschaft
Gelber Schaufelbagger schiebt einen Müllberg zusammen.
© Gina Sanders - stock.adobe.com
Gelber Schaufelbagger schiebt einen Müllberg zusammen.
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Der Kreislauf der Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert. Mit Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsplans 2008 konnte die so genannte Andienungspflicht, die in vielen anderen Bundesländern gilt und die Ablieferung von Abfällen an Entsorgungsanlagen regelt, aufgehoben werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Deregulierung. Die Masse der in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Abfälle bleibt aufgrund der Verträge der Entsorgungsträger im Land. Das sichert auch die Wertschöpfung innerhalb des Wirtschaftskreislaufs.
In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit fünf Deponien, eine thermische Abfallbehandlungsanlage sowie vier weitere Anlagen für die Entsorgung der heizwertreichen Abfallfraktion betrieben.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Schadlosigkeit der Verwertung bei der Verfüllung von Bodenaushub wird die bislang als verbindlich geltende Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln" dem momentan wirksamen Bodenschutzrecht nicht mehr gerecht.
Das bedeutet in der Praxis, dass für die Bewertung der Schadlosigkeit von mineralischen Abfällen grundsätzlich nur die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung oder im Einzelfall davon abgeleitete Werte angewendet werden können. Bis zum Inkrafttreten der geplanten Bundesverwertungsverordnung können sich die hiesigen Abfallbehörden allerdings als Ermessenshinweis eines sachkundigen Fachgremiums oder einer auf den Einzelfall bezogenen Stellungnahme eines Gutachters bedienen, um auch weiterhin Recyclingwirtschaft zu betreiben.
In den letzten Jahren sind die Abfallmengen, die grenzüberschreitend aus, nach und durch Mecklenburg-Vorpommern gebracht wurden, kontinuierlich angestiegen. Gleichzeitig häuften sich bundesweit Fälle der Abfallkriminalität mit negativen Folgen für die Umwelt und beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden. Um zukünftig rechtswidrigen Abfallentsorgungen einschließlich der illegalen grenzüberschreitenden Abfallverbringungen und illegalen innerstaatlichen Abfalltransporten wirksam vorzubeugen, wird die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Abfallbehörden in Mecklenburg-Vorpommern detaillierter abgestimmt.
Auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie finden Sie bei den "Fachinformationen" zum Thema "Abfall" unter "Erlasse und Handlungsempfehlungen" Regelungen zum Informationsaustausch, Handlungsempfehlungen zur Zusammenarbeit von Polizei- und Abfallbehörden, Hinweise zum Entsorgungen bestimmter Stoffe und Produkte sowie Bestimmungen zur einheitlichen Gebührenbemessung. Direkter Link zu diesen Seiten siehe unter "Mehr zum Thema".
- Handlungsempfehlungen und Erlasse Informationen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie
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