Elektronisches Nachweisverfahren

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Die elektronische Nachweis­führung ist zur Pflicht geworden.

Die elektronische Nachweis­führung ist zur Pflicht geworden.

Seit 01.04.2010 ist für viele Erzeuger, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle die elektronische Nachweisführung zur Pflicht geworden. Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind davon ca. 750 Unternehmen betroffen.

Die praktische Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens hat in der Anfangsphase bei den Beteiligten viele Fragen aufgeworfen. Daher wurde auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie eine entsprechende Informationsseite aufgebaut.

Hier wurden Mitteilungen und Hinweise des Bundesumweltamtes, der Bund-/ Länderarbeitsgruppen sowie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zur Thematik übersichtlich zusammengestellt. Die Informationen des Umweltministeriums und des LUNG befassen sich dabei mit landesspezifischen Fragen und Festlegungen, die fortlaufend ergänzt werden. Unter dem nachstehenden Link können Sie dazu mehr Informationen abrufen: