Abfallbewirtschaftung und Corona-Virus
Wegen der derzeitigen besonderen Situation ist es sinnvoll, persönliche Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt auch für die abfallrechtliche Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Deshalb wird hier mittels Allgemeinverfügung die teilweise Befreiung von Pflichten der Nachweisführung eröffnet.