Altlastenauskunft

Gemäß § 5 Absatz 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 LBodSchG sind die unteren Bodenschutz­behörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfassung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zuständig.
Dort werden auf Antrag Auskünfte erteilt, ob und inwieweit Boden- oder Grundwasserbelastungen für das jeweilige Grundstück bekannt sind.

Eine kostenfreie Auskunft bietet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) online an:
www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/altlasten/fis_altlasten.htm

Die Datengrundlage für Auskünfte bildet das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster MV. Die Informationsweitergabe erfolgt entsprechend den Vorschriften des Landes-Umweltinfor­mationsgesetzes (LUIG M-V) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V).