Altlastenauskunft
Gemäß § 5 Absatz 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 LBodSchG sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte für die Erfassung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zuständig.
Dort werden auf Antrag Auskünfte erteilt, ob und inwieweit Boden- oder Grundwasserbelastungen für das jeweilige Grundstück bekannt sind.
Eine kostenfreie Auskunft bietet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) online an:
www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/altlasten/fis_altlasten.htm
Die Datengrundlage für Auskünfte bildet das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster MV. Die Informationsweitergabe erfolgt entsprechend den Vorschriften des Landes-Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V).