Altlastenfreistellung
Tankbergung, landwirtschaftliches Tanklager
Foto: Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern
Tankbergung, landwirtschaftliches Tanklager
Foto: Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern
Altlastenfreistellung bedeutet, dass sich Investoren und Eigentümer von Gewerbegrundstücken, die vor dem 1. Juli 1990 durch Schadstoffeinträge verunreinigt wurden, von finanziellen Risiken, die aus diesen Kontaminationen resultieren (z.B. erforderliche Standortsanierung) "freistellen" lassen können.
Was heißt Altlastenfreistellung?
Zur Wiedervereinigung wiesen viele Industrie- und Gewerbestandorte in den neuen Bundesländern Bodenverunreinigungen durch Schadstoffe auf. Für Investoren konnte die Privatisierung von Unternehmen aus dem Bereich der Treuhandanstalt daher mit erheblichen Risiken verbunden sein.
Um dieses Hemmnis zu beseitigen und Sanierungen zu ermöglichen, wurde im Juni 1990 das Umweltrahmengesetz erlassen, das heute in der Fassung des Hemmnisbeseitigungsgesetzes gilt. Artikel 1 § 4 Abs. 3 dieses Gesetzes, die sog. Freistellungsregelung, eröffnet Investoren und Eigentümern von kontaminierten Grundstücken die Möglichkeit, sich von den Risiken, die vor dem 1. Juli 1990 verursachte Altlasten bergen, "freistellen" zu lassen.
Das bedeutet, dass die Unternehmen von der Kostenlast freigestellt werden. Bis auf einen Eigenanteil tragen sie keine Kosten für die notwendigen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen einer Altlast. Nicht freigestellt sind Unternehmen allerdings von der Verantwortung, Gefahrenabwehrmaßnahmen umzusetzen.
Vorrangig betroffene Industrie- und Gewerbezweige:
- Tanklager
- Tankstellen
- Chemische Reinigungen
- Werftstandorte
- Gaswerke
Wer wird freigestellt?
Es werden Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Grundstücken und baulichen Anlagen des ehemaligen Treuhandbereiches freigestellt, die gewerblichen Zwecken dienen und deren Nutzung oder Betrieb vor dem 1. Juli 1990 zu schädlichen Boden-Verunreinigungen geführt hat.
Wie wird freigestellt?
Die Unternehmen konnten bis zum 28. März 1992 einen Antrag auf Altlastenfreistellung einreichen. Sind die Voraussetzungen erfüllt (z. B. Durchführung von Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen, bestätigter Gefahrenverdacht) erhält das Unternehmen einen positiven Freistellungsbescheid (Verwaltungsakt) vom örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt. In diesem Bescheid sind alle notwendigen Bedingungen festgelegt, die eine Erstattung der Kosten für mit der Freistellungsbehörde abgestimmte Maßnahmen sichern.
Wer ist beteiligt?
Folgende Stellen sind an der Freistellung von Altlasten beteiligt:
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V als Einvernehmensbehörde und Sachwalter der öffentlichen Gelder
- Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als Freistellungs- und Fachbehörde für den bodenschutzrechtlichen Vollzug
- GAA - Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH als beauftragter Bewirtschafter der öffentlichen Gelder
- Freigestellte Unternehmen und Projektträger
- Projektcontroller zur fach- und finanztechnischen Kontrolle der Maßnahmen
Woher kommt das Geld?
Das freigestellte Unternehmen trägt in der Regel 10 Prozent der Kosten als Eigenanteil; die restlichen 90 Prozent teilen sich Bund und Land im Verhältnis 60:40 bei sogenannten Normalprojekten oder im Verhältnis 75:25 bei ökologischen Großprojekten der Küstenindustrie.
Auf der Grundlage eines Generalvertrages hat der Bund im Jahre 2003 seinen Finanzierungsanteil für die noch zu sanierenden Standorte des Normalprojektbereiches in das Sondervermögen "Sanierung ökologischer Altlasten in M-V" eingezahlt, das per Gesetz im Land MV eingerichtet wurde.
Das Land stellt seinen Kofinanzierungsanteil nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplans sicher.
Es wird mit einer notwendigen Bereitstellung der öffentlichen Gelder bis über das Jahr 2013 gerechnet.
Weitere Informationen:
Was gibt es in Zukunft zu tun?
Im Interesse eines effektiven, wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes begleiten das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt in M-V die Sanierungsmaßnahmen sehr eng. Seit 2004 werden die Behörden dabei von der GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern mbH unterstützt, die mit der Bewirtschaftung des Sondervermögens "Sanierung ökologischer Altlasten in MV" beauftragt ist.
Seit Beginn der Freistellung bis Ende 2006 wurden insgesamt 51,6 Millionen Euro an die freigestellten Unternehmen ausgezahlt. Für den Zeitraum 2007 bis 2013 stehen ca. fünf Millionen Euro im Jahr für Altlastenerkundungen, Grundwassermonitoring, Sanierungsplanung, Altlastensanierung und Projektcontrolling zur Verfügung.
Die Bearbeitungsschwerpunkte sind in den kommenden Jahren
- Rückbau von Bohrpunkten und Sondenplätzen der Erdölindustrie (Erdöl Erdgas Gommern)
- Rückbau und Sanierung von Standorten ehemaliger Minol-Tankstellen und Tanklager
- Sanierung alter Gaswerkstandorte (z. B. Rostock, Neubrandenburg, Anklam)
- Sanierung von Standorten ehemaliger chemischer Reinigungen (z. B. Güstrow, Torgelow, Rostock)
Die Altlastenfreistellung trägt damit wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Nutzung dieser Flächen weiter zu führen. Auch hierdurch wird die Versiegelung neuer naturbelassener Flächen vermieden.