Sondervermögen "Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern"
Mit dem Abschluss des "Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten" einigten sich der Bund und die damalige Treuhandanstalt (jetzt: die sich in Abwicklung befindende BvS - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) mit den neuen Ländern im Jahr 1992 über eine gemeinsame Finanzierung der Aufgaben, die aus den ökologischen Altlasten der Vorwendezeit entstanden waren.
Am 20.12.2002 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der BvS den "Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten in M-V" abgeschlossen. Damit ist die Zuständigkeit für die weitere Umsetzung des Verwaltungsabkommens vollständig auf das Land M-V übergegangen. Vertragsgegenstand war weiterhin die Übernahme der GSN – Grundstückssanierungsgesellschaft Nordost mbH durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund hat seinen Finanzierungsanteil für die verbliebenen Sanierungsstandorte des Normalprojektbereiches in das Sondervermögen "Sanierung ökologischer Altlasten in M-V" eingezahlt, das per Landesgesetz eingerichtet wurde.
Die Bewirtschaftung des Sondervermögens hat das Land Mecklenburg-Vorpommern an die landeseigene GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH übertragen.
Das LU ist zuständig für die Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der vereinigungsbedingten Altlastenaufgaben und der Bewirtschaftung des Sondervermögens.
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Referat 430