Sanierung devastierter Flächen im ländlichen Raum
Rückbaumaßnahme KLU Kunststoffaufbereitung Goldberg 2015
© Landgesellschaft
Rückbaumaßnahme KLU Kunststoffaufbereitung Goldberg 2015
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Der Strukturwandel und der anhaltende Bevölkerungsrückgang haben insbesondere in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns dazu geführt, dass zahlreiche Gebäude und Liegenschaften aufgegeben wurden und nun brachliegen. Die sogenannten "Schandflecken" stören nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sondern können auch Gesundheit und Umwelt gefährden.
Im seit 2009 vorliegenden "Konzept zur Sanierung devastierter Flächen in ländlichen Räumen" wird die Problematik dieser Liegenschaften dargestellt. Bestehende Möglichkeiten und Potenziale, die Sanierung devastierter Flächen zu unterstützen, werden aufgezeigt. Das Konzept dient als Handlungshilfe und planerische Grundlage für weitere Maßnahmen der Landesregierung zur Sanierung devastierter Flächen in ländlichen Räumen.
Rückbauprogramm zur Sanierung devastierter Flächen im ländlichen Raum
Das fast fünf Hektar große Gelände der ehemaligen KLU Kunststoffaufbereitung Goldberg wird heute für die Erzeugung von Solarstrom genutzt.
© Landgesellschaft
Das fast fünf Hektar große Gelände der ehemaligen KLU Kunststoffaufbereitung Goldberg wird heute für die Erzeugung von Solarstrom genutzt.
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Zur Umsetzung des "Konzeptes zur Sanierung devastierter Flächen in ländlichen Räumen" hat Mecklenburg-Vorpommern ein Rückbauprogramm beschlossen. Für die Förderung von Rückbaumaßnahmen und und für die Information und Beratung von Eigentümern devastierter Flächen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV von 2010 bis 2017 insgesamt acht Millionen Euro bereitgestellt.
96 Liegenschaften im Landeseigentum und 27 Liegenschaften im privaten oder kommunalen Eigentum konnten damit bis zum Ende der Rückbauförderung 2018 beräumt werden. Auf vielen Standorten wurden durch die Rückbaumaßnahmen sinnvolle Nachnutzungen ermöglicht.
Fördermöglichkeiten Brachflächenrecycling
Auch nach dem Auslaufen des Rückbauprogramms unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Rückbaumaßnahmen und Brachflächenrecycling weiterhin mit verschiedenen Förderrichtlinien, z.B.:
- Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
- Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
- Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie)
- Richtlinie für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen eines GAK-Regionalbudgets (GAK-Regionalbudgetförderrichtlinie – GAK-RBFöRL M-V)
Informationen über Brachflächen im ländlichen Raum
Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV hat die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern bis 2020 Brachflächen und ihre Nachnutzungspotenziale im ländlichen Raum der Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Greifswald und Nordwestmecklenburg erfasst. Diese Informationen stehen den örtlich zuständigen Bodenschutzbehörden der Landkreise im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK)* zur Verfügung.
Die erfassten Brachflächeninformationen können z. B. in der Bauleitplanung für die Prüfung von planerischen Alternativen zu Flächeninanspruchnahmen herangezogen werden. Diese Prüfung ist Bestandteil der Begründungspflicht für die geplante Umwandlung von landwirtschaftlich und als Wald genutzten Flächen, deren rechtliche Grundlage der § 1a Abs. 2 BauGB ist
* Das WEB(GIS)-basierte Programm dBAK wird beim LUNG zentral geführt.
Neben den devastierten Flächen werden die von den unteren Bodenschutzbehörden erfassten Daten zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie zu schädlichen Bodenveränderungen und Erosionsereignissen mit der Software erfasst.
Kontakt
Referat 430