Immissionsschutz
Immissionsschutz
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt ist die oberste Immissionsschutzbehörde des Landes im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen. Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes besonders schädliche Umwelteinwirkungen verursachen können, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Genehmigungspflicht für derartige Anlagen richtet sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen. Im Land befinden sich derzeit ca. 4.630 genehmigungsbedürftige Anlagen in Betrieb.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist wissenschaftlich-technische Fachbehörde der staatlichen Umweltverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Obere Landesbehörde für den Immissionsschutz. Die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden im Land sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) mit Sitz in Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg.
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Referat 420