Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen
Die Anzahl der Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. Besondere Bedeutung hat die Ausweitung der Biogaserzeugung und -verwertung, neben dem Beitrag zur Energiewende, auch unter den Gesichtspunkten der Nutzung regenerativer Energiequellen und der Erschließung neuer Einkommensquellen im ländlichen Raum.
Zur Vereinheitlichung des Vollzugs der Rechtsvorschriften in Bezug auf Biogasanlagen im Land wurden entsprechende Hinweise erarbeitet. Sie sind verbunden mit schwerpunktbasierten Beschreibungen des Standes der Technik bezüglich der Verringerung der Lärm- und Geruchsemissionen sowie einer Verminderung der sonstigen Gefahren nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Es werden Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb von Biogasanlagen beschrieben, die sich in der Überwachungspraxis der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als notwendig herausgestellt haben, um den gesetzlich geforderten Immissionsschutz, die Bestimmungen des Abfallrechts, des Baurechts, des Bodenschutzrechts und die anlagenbezogenen landwirtschaftlichen Anforderungen, zum Beispiel Düngemittelrecht und Tierseuchenrecht, bei Biogasanlagen sicherzustellen.
Es soll darüber hinaus auch Planungsbüros, Anlagenherstellern und Antragstellern sowie den Genehmigungs- und Fachbehörden eine gemeinsame Arbeitsgrundlage zu den behandelten Schwerpunkten zur Verfügung gestellt werden, so dass fachliche Diskussionen in Genehmigungsverfahren auf ein Mindestmaß reduziert und damit die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Die Hinweise, die bei der Genehmigung und Überwachung aller Biogasanlagen unabhängig des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens anzuwenden sind, wurden 2013 überarbeitet.
Das Dokument mit seinen fünf Anlagen kann unter Publikationen und Dokumente eingesehen bzw. heruntergeladen werden.