Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen in Mecklenburg-Vorpommern
Titelblatt der Publikation "Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen"
© Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Titelblatt der Publikation "Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen"
© Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Nach der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) haben die Länder zur Verhütung und Begrenzung schwerer Unfälle für die erfassten Betriebe ein Inspektionssystem einzurichten. Es stellt für Betriebe mit gefährlichen Stoffen sicher, dass die betriebstechnischen, organisatorischen und managementspezifischen Vorkehrungen der betroffenen Betriebsbereiche planmäßig und systematisch von den zuständigen Behörden überwacht werden.
Der Inspektionsplan zur Überwachung von Störfallanlagen in Mecklenburg-Vorpommern regelt die grundsätzlichen Anforderungen und die Organisation der störfallrechtlichen Überwachung (die sogenannte Inspektion) der Betriebsbereiche im Land und enthält ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Planes fallenden Anlagen.
Auf Grundlage des Inspektionsplanes erstellen und aktualisieren die jeweils zuständigen Überwachungsbehörden gemäß § 17 Absatz 2 Störfall-Verordnung Überwachungsprogramme. Für die Überwachung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie das Bergamt Stralsund die zuständigen Behörden.
Kontakt
Referat 450 - Gewässer- und Meeresumweltschutz